Duisburg. . Ein Runder Tisch hat über bessere Sucht-Betreuung der Trinkerszene beraten. Für sie gilt künftig das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt
- Ab kommenden Mittwoch gilt das Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt
- Am Freitag tagte erstmals der „Runde Tisch“, an dem die Stadt und Wohlfahrtsverbände sitzen
- Diakonie-Geschäftsführer will zusätzliche Streetworker für die Betreuung der Szene
Ab Mittwoch kommender Woche gilt das im Rat beschlossene Trinkverbot in der Innenstadt entlang der Königstraße und der Münzstraße. Am Freitagmittag tagte dazu erstmals der von der Stadt angekündigte „Runde Tisch“.
Dort wollen Stadt und Sozialverbände über begleitende Betreuungsmaßnahmen beraten. So soll es möglicherweise zusätzliche Streetworker geben.
Diakonie ist über Alkoholverbot empört
Sieghard Schilling, Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, das u.a. mit dem Verein „Gemeinsam gegen Kälte“ die Gruppe der Menschen betreut, die mit dem Alkoholverbot gezielt von ihren „Stammplätzen“ in der Innenstadt verbannt werden sollen, machte auch nach dem Treffen keinen Hehl aus seiner Empörung über das Verbot und den Ratsbeschluss von SPD und CDU. Dennoch lobte er das „klare und konstruktive“ Treffen: „Der OB hat versichert, dass es nicht um Vertreibung geht.“.
Vorschlag von Diakonie und Verein: Zusätzliche Streetworker sollen am Verein „Gemeinsam gegen Kälte“ angedockt werden, die die Menschen betreuen. Außerdem soll am Schiffsmaskenbrunnen ein Spielplatz angelegt werden. Rund 250 000 Euro zusätzliche Kosten hat Schilling dazu errechnet: „Jetzt ist die Politik am Zug und muss das beschließen, wenn es nicht nur um Vertreibung geht.“
Die Diakonie-Suchthilfe hat außerdem angeboten, Ordnungsamtsmitarbeiter zu schulen.
Platzverweise erst nach mehreren Verstößen
Laut Stadtsprecher Peter Hilbrands werden in der City keine Alkoholverbotsschilder aufgestellt, die sichtbar über die neue Verordnung informieren. Das Ordnungsamt soll auf der Straße trinkende Personen gezielt ansprechen und über das neue Verbot informieren. Erst nach mehreren Verstößen sollen Platzverweise ausgesprochen und Prozenthaltiges einkassiert werden.