Duisburg. . Rund 500 Frauen arbeiten täglich als Prostituierte in Duisburg. Sie müssen sich ab Juli anmelden, und fürchten, geoutet zu werden.
- Prostituierte müssen sich künftig anmelden und untersuchen lassen – das sieht das neue Prostitutionschutzgesetz vor
- Gesundheits- und Ordnungsamt sollen sich die Aufgabe in Duisburg teilen. Bisher kommen die Frauen freiwillig
- Die meisten Frauen hatten bisher angegeben, als Hostess oder Künstlerin zu arbeiten. Nun fürchten sie, geoutet zu werden
Bund und Länder haben ein neues Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet – ab Juli gelten neue Regeln für Damen und Herren, die ihr Geld mit der käuflichen Liebe verdienen. Es soll die Frauen vor Zwang und Ausbeutung schützen und Flat-Rate-Sex verbieten. Die Umsetzung des Gesetzes ist Aufgabe der Stadt – und das wird die Behörden vor Probleme stellen, glaubt Gesundheitsamtsleiter Dr. Dieter Weber.
In Duisburg arbeiten etwa 500 Frauen pro Tag im Gewerbe, darunter zwischen 220 und 280 an der Vulkanstraße. Künftig müssen sich die Prostituierten anmelden. Außerdem soll Prostitution ohne Kondom verboten werden. Verstößt ein Freier dagegen, werden für ihn Bußgelder in noch unbekannter Höhe fällig.
Neue Regeln zur Genehmigung von Bordellen
Die Stadt, so ist der Plan, will die Anmeldung dem Gesundheitsamt übertragen. „Bisher haben wir einen guten Kontakt zu den Frauen, weil sie sich freiwillig bei uns untersuchen lassen können“, erklärt Iris Sperg von der Beratungsstelle für HIV und Geschlechtskrankheiten, die beim Gesundheitsamt angesiedelt ist. Nun fürchtet sie, dass sich die Frauen verschrecken lassen, wenn künftig die gleichen Personen auch die offizielle Anmeldung durchführen sollen.
Eine Sprecherin der Stadt verweist allerdings darauf, dass die Anmeldung nicht in der Beratungsstelle an der Universitätsstraße stattfinden soll. Neue Räume würden derzeit gesucht. Außerdem wurde zusätzliches Personal beantragt, damit es keine Überschneidungen bei den Ansprechpartnern gebe. Im Anschluss wird eine gesetzlich vorgeschriebene gesundheitliche Beratung stattfinden.
„Um die Laufwege für die Besucher zu verringern, soll beides in einer gemeinsamen Dienststelle erfolgen“, heißt es von Seiten der Stadt. Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Die Sexarbeiterinnen selbst sind skeptisch. „Viele Frauen haben sich als Selbstständige beim Finanzamt angemeldet oder als Hostess. Nun werden sie geoutet“, befürchtet eine Bordellbetreiberin. „Wir hoffen, dass wir das formlos abhandeln können“, sagt Dr. Weber.
Ausreichend Kondome und Gleitmittel
Auch interessant
Weitgehend unumstritten sind Regeln zur Genehmigung von Bordellen, die ebenfalls in Kraft treten. Wer ein Etablissement betreibt, muss danach eine Erlaubnis der Behörden einholen. Erhalten kann sie nur, wer als zuverlässig gilt, also keine Vorstrafen als Gewalttäter oder wegen Menschenhandels hat. Außerdem müssen die Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und Mindestanforderungen bei Bau, Sicherheit, und Hygiene erfüllen.
Für ihre Angestellten oder Mieterinnen müssen ausreichend Kondome oder Gleitmittel bereitstehen. Bisher war lediglich eine Genehmigung der Baubehörden nötig. Eine Stadtsprecherin erklärt: „Nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes wird das Bürger- und Ordnungsamt sowohl die Gewerbetreibenden als auch die Bordelle kontrollieren. Wie viel Personal dazu benötigt wird und wie die Kontrollen konkret ablaufen werden, wird im Moment noch geprüft.“