Der heutige Mittwoch ist der „Tag der Kriminalitätsopfer“. Wer Leidtragender einer schweren Straftat geworden ist, den erwartet oft eine neuerliche Begegnung mit seinem Peiniger vor Gericht. Um sich auf diese schwierige Situation vorzubereiten und diese besser meistern zu können, steht allen Betroffenen seit dem 1. Januar ein neues Angebot zur Verfügung: die psychosoziale Prozessbegleitung.
Der heutige Mittwoch ist der „Tag der Kriminalitätsopfer“. Wer Leidtragender einer schweren Straftat geworden ist, den erwartet oft eine neuerliche Begegnung mit seinem Peiniger vor Gericht. Um sich auf diese schwierige Situation vorzubereiten und diese besser meistern zu können, steht allen Betroffenen seit dem 1. Januar ein neues Angebot zur Verfügung: die psychosoziale Prozessbegleitung.
„So eine Begleitung ist absolut wichtig“, sagt Martin Messer. Der 54-jährige Kriminalhauptkommissar, der seit 1982 bei der Polizei arbeitet, ist seit September 2016 einer von insgesamt zwei Opferschutz-Beauftragten in Duisburg. „Viele Betroffene sind in diesen Momenten nicht in der Lage, sich selbst zu helfen. Sie sind mit dieser Situation überfordert.“
Zu jenen, die ihnen dann ab sofort Beistand leisten können, zählt auch Julia Schneemann (31). Die beim hiesigen Diakoniewerk beschäftigte Diplom-Pädagogin absolviert derzeit an einer Fachhochschule in Münster die einjährige Ausbildung zur psychosozialen Prozessbegleiterin. Und obwohl sie damit noch nicht ganz fertig ist, hat sie bereits ihren allerersten Fall übertragen bekommen. „Ich helfe einer Frau, die Überlebende eines versuchten Mordes ist und den Täter wohl bald vor Gericht wiedersieht“, sagt Schneemann.
Hilfe auch für Aneghörige
Zur Vorbereitung der Opfer zählt etwa im Vorfeld die Besichtigung des Gerichtssaals, um einen räumlichen Eindruck zu bekommen. „Wir kümmern uns aber auch um ganz praktische Fragen – etwa, ob am Verhandlungstag Kinder oder pflegebedürftige Angehörige des Opfers versorgt werden müssen“, so Schneemann. Wichtigste Aufgabe sei es aber, mentalen Halt zu geben. „Wir sitzen bei der Verhandlung neben den Opfern, dürfen sie aber auch schon zuvor bei polizeilichen Vernehmungen begleiten“, zählt Schneemann auf.
Wichtig ist es der Diakoniewerk-Mitarbeiterin zu betonen, dass sie keine rechtliche Beratung und juristische Vertretung bietet. „Wir sind auch keine Psychotherapeuten oder psychologische Berater, können aber bei Bedarf helfen, um Kontakt zu den Fachleuten herzustellen“, stellt Scheemann klar.
Ähnliche Aufgaben hat in den vergangenen Jahren bereits Manfred Kaufeld übernommen. Der frühere Polizeibeamte und heutige Leiter der Außenstelle Duisburg des Weißen Rings begleitete seit 2007 bereits dutzende Opfer zu Gerichtsverhandlungen. Im neuen Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung sieht Kaufeld keine lästige Konkurrenz. Im Gegenteil: Er setzt auf einen regen Austausch mit den professionellen Begleitern, von denen es in Duisburg nun bereits zwölf gibt.
„Wir wollen den Opfern helfen, aber auch deren Angehörigen oder Hinterbliebenen“, sagt Kaufeld. „Ich spende auch mal Trost, halte eine Hand oder reiche ein Taschentuch, wenn Tränen fließen“, erzählt Kaufeld von seinen Beistand-Erfahrungen. Der gemeinnützige Verein Weißer Ring hat laut Kaufeld derzeit aber nur noch drei Aktive, die eine solche Betreuung übernehmen wollen. Diese Zahl sei in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Auch deshalb ist ihm die qualifizierte Unterstützung der Prozessbegleiter willkommen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung muss immer beim zuständigen Gericht beantragt werden. „Bisher geschieht das formlos. Wir würden uns vom NRW-Justizministerium ein vorgefertigtes, leicht verständliches Antragsformular wünschen“, so Operschutz-Beauftragter Martin Messer.
Wichtig: Für manche Betroffene, etwa Minderjährige, ist die Prozessbegleitung kostenfrei. Im Normalfall