Duisburg. Inhaber des Neudorfer „Finkenkrug“ stehen wegen Steuer- und Sozialabgabenverkürzung vor dem Landgericht. Bedienungen schwarz beschäftigt

  • Die Inhaber des Neudorfer „Finkenkrug“ sollen Jahre lang ihr Personal schwarz bezahlt haben
  • Anklage vor dem Landgericht wirft dem Trio Verkürzung von Steuern und Sozialabgaben vor
  • Verständigung über milde Strafen

. Wegen Verkürzung von Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Steuerverkürzung steht seit gestern die Führungsriege vom „Finkenkrug“, Duisburgs bekannteste und traditionsreiche Studentenkneipe in Neudorf, vor dem Landgericht. Den Gästen sollen die mehr als 200 dort feil gebotenen Biersorten zwischen 2007 und 2012 durch Personal serviert worden sein, das teils schwarz bezahlt wurde. Dem Fiskus und den Sozialkassen soll so rund eine dreiviertel Million Euro entgangen sein.

Ein Krefelder (63), dem die Gaststätte zu 48 Prozent gehört und der alleiniger Geschäftsführer war, und ein Mülheimer (66), der zu 26 Prozent Anteilseigner ist und für die Einstellung und Bezahlung des Personals zuständig war, sollen die Finanzbehörden und die Sozialversicherungen bewusst getäuscht haben.

Die Gaststätte wurde angeblich vor allem durch den Einsatz angeblich geringfügiger Beschäftigter betrieben. Bis zu 45 sollen es gleichzeitig gewesen sein. Doch die meisten sollen mehr gearbeitet und verdient haben, als sie das als geringfügig Beschäftigte gedurft hätten – was Finanzamt sowie den Kranken- und Rentenversicherungen aber verschwiegen wurde. Der größte Teil des Lohns soll deshalb auch in bar bezahlt worden sein. Der dritte Miteigentümer, ein Neudorfer (56), ist wegen Beihilfe angeklagt. Er soll die Aktivitäten seiner Kompagnons unterstützt haben.

Die Beweislage ist alles andere als kompliziert: Die tatsächlich erfolgten Lohnzahlungen waren in einer schwarzen Buchführung akribisch dokumentiert worden. Allerdings ist die tatsächliche Höhe der Forderungen von Finanzamt und Sozialkassen noch umstritten, weil aufgelistete „Prämien“ angeblich nur Trinkgelder gewesen sein sollen – und die sind steuerfrei.

Ziel ist eine Verständigung

Die beteiligten Juristen hatten bereits ein ausführliches Vorgespräch geführt. Darin hatten die Verteidiger betont, dass die Angeklagten sich nicht selbst bereichert hätten. Ihnen sei es viel mehr darauf angekommen, den Studenten zu helfen. Das Lokal sei als studentisches Kollektiv entstanden und über weite Strecken auch geführt worden.

Nach der Anklageverlesung wurden gestern weitere Gespräche geführt, mit dem Ziel, eine Verständigung zu erreichen. Sie könnte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten im Falle eines Geständnisses sowie erheblicher Schadenswiedergutmachung eine Einstellung großer Anklagekomplexe und Bewährungsstrafen bescheren.

Der Beginn des Verfahrens hatte sich wegen Überlastung der Wirtschaftsstrafkammer seit 2015 immer wieder verzögert. Für den Prozess sind bis Anfang Mai acht weitere Sitzungstage geplant.