Duisburg. Hochfelderin stach auf Lebensgefährten ein. Seit Mittwoch steht sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich eine 52-jährige Hochfelderin vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Am 25. April 2016 soll sie ihrem 50-jährigen Lebensgefährten in ihrer Wohnung ein Messer in den Rücken gerammt und ihm so eine vier Zentimeter tiefe Wunde zugefügt haben.

Der Polizei hatte die Frau nach der Tat gestanden, aus Eifersucht gehandelt zu haben. Eine Freundin habe ihr in einer geselligen, durch Alkoholkonsum gekennzeichneten Runde, offenbart, dass der Geschädigte zuvor in seiner Wohnung mit einer anderen Frau geknutscht habe. „Da bin ich völlig ausgerastet“, soll die 52-Jährige den Beamten gesagt haben.

Angeklagte steht unter Betreuung

Ihre Angaben vor Gericht blieben dagegen recht wirr. Scheinbar gelingt es der seit 15 Jahren wegen einer intellektuellen Minderbegabung unter Betreuung stehenden Frau nicht, diverse Vorfälle auseinander zu halten.

Ihr Betreuer gab im Zeugenstand an, dass die 52-jährige einen Hang habe, Beziehungen mit Männern einzugehen, die ein Alkoholproblem haben und dann zu Gewalt neigen. In ihrer letzten Beziehung war es aber offenbar beiderseits immer wieder zu Gewalthandlungen gekommen. Die Angeklagte berichtete, der Geschädigte habe ihr bei einem Vorfall die Nase gebrochen. Mehrfach war sie mit Hämatomen im Gesicht bei ihrem Betreuer aufgetaucht, hatte aber nie den Mut gehabt, eine Strafanzeige zu stellen.

Beiderseitige Übergriffe

Doch auch sie soll dem 50-Jährigen schon mehrfach üble Verletzungen beigebracht haben, zum Beispiel durch Schläge mit einer Teekanne. Ein anderes Mal soll der Mann blutüberströmt vor dem Haus gestanden haben, nachdem sie ihn im Schlaf attackiert hatte.

Der eigentlich als Zeuge geladene Geschädigte meldete sich brieflich aus seiner Heimat Polen. Wegen einer Behandlung am Herzen sei er dorthin zurückgekehrt, teilte er dem Gericht mit. In dem Schreiben findet sich auch der rätselhafte Satz „Sie ist unschuldig“.

Für das Verfahren ist zunächst ein weiterer Verhandlungstag am Dienstag kommender Woche geplant.