Duisburg . Das Amtsgericht Duisburg verurteilt einen 46-jährigen Bremer, weil er 2015 in Wanheim ein Wochenende lang seine damalige Freundin misshandelte.

Mit einem vergleichsweise deutlichen Urteil endete vor dem Amtsgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 46-jährigen Mann aus Bremen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer sexueller Nötigung muss er zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Vergeblich hatte der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Das Schöffengericht hatte am Ende der zweitägigen Hauptverhandlung keinen Zweifel daran, dass der 46-Jährige seine 18 Jahre jüngere damalige Freundin am Karnevalswochenende 2015 in ihrer Wanheimer Wohnung aus Eifersucht misshandelte.

28-Jährige durchlebte Martyrium

Die 28-Jährige und der Angeklagte hatten erst seit einigen Monaten eine Beziehung gehabt. Gewalt, die vor allem von Angeklagten ausging, soll von Anfang an eine Rolle gespielt haben. So auch an jenem letzten Wochenende, als es mehrfach Streit und Auseinandersetzungen gab.

Bereits am 14. Februar hatte der Angeklagte in einem Anfall von Eifersucht seine damalige Geliebte mit einem Handy beworfen, ihr später Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Tags darauf hatte er sie mehrfach erneut attackiert: Er zog sie zu Boden, riss ihr büschelweise Haare aus, schlug sie mit der Hand und einem Laptop, kippte ihr Schminke über den Kopf und drückte ihr Gesicht in eine Waschmaschine. Weil er ein Foto fand, dass die Frau mit einem anderen Mann zeigte, steckte er es ihr mit Gewalt in den Mund und in den Intimbereich.

Gutachterin hielt Zeugin für glaubwürdig

Das Gericht sah keinen Anlass, der detaillierten, ohne Belastungstendenzen vorgetragenen Aussage der Hauptbelastungszeugin nicht zu glauben. Eine psychologische Gutachterin hatte es zudem als wahrscheinlichste Variante angesehen, dass die Angaben der 28-Jährigen auf erlebtem Geschehen beruhten.

Für den Angeklagten sprach nicht viel mehr, als dass er bislang nicht vorbestraft war. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Schlussvortrag sogar eine deutlich höhere Haftstrafe beantragt: drei Jahre und zwei Monate. Sie hielt es für besonders verwerflich, dass die durch Eifersucht motivierten Übergriffe des Angeklagten einen Bestrafungscharakter gehabt hätten.