Duisburg. . Sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe laufen am Landgericht Duisburg noch Zivilklagen von Geschädigten. Die nächsten stehen jetzt an.

Auch sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010, bei der 21 Menschen zu Tode kamen und mehr als 500 Verletzt, wurden, beschäftigt nach wie vor das Landgericht Duisburg. Insgesamt 26 Zivilklagen wurden gestellt. Es geht um Schadenersatz oder Schmerzensgeld. In Sechs Verfahren steht eine Entscheidung jetzt noch aus. Die nächsten zwei Prozesse werden kommende Woche Mittwoch, 8. März. vor der 3. Zivilkammer und am 29. März vor der 10. Zivilkammer verhandelt.

"Bislang hatte noch keine Klage Erfolg", sagte am Freitag Gerichtssprecher Dr. Matthias Breidenstein. Die Richter hätten bis dato in keinem der vorgebrachten Fälle den Klägern Schmerzensgeld oder Schadensersatz zugesprochen. Insgesamt hätten 25 Kläger Ansprüche vorgebracht - und eine Krankenkasse, erklärte Breidenstein.

49-Jährige stürzte inmitten der Massenpanik

Loveparade 2010 - Tragödie in DuisburgAls nächstes wird der Fall eines Duisburgers verhandelt, der bei der Loveparade als Sicherheitskraft tätig gewesen war. Der heute 46-Jährige fordere mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld und gut 32.000 Euro Schadenersatz, teilte das Landgericht Duisburg am Freitag mit. "Er habe die Massenpanik gesehen und Menschen aus der Masse heraus in Krankenwagen gebracht. Er leide deshalb unter anderem an Panikzuständen und einer posttraumatischen Belastungsstörung", heißt es in der Mitteilung.

Ende März steht die Entscheidung zur Klage einer 49-Jährigen aus Essen an. Die Frau brachte vor, sie sei inmitten der Menge gewesen, als es zur Massenpanik gekommen sei. "Sie gibt an, sie sei im Gedränge gestürzt. Andere Teilnehmer seinen über sie hinweg gelaufen." Dabei habe sie "eine Vielzahl an Prellungen erlitten, eine Schulterverletzung und leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Versicherungs des Veranstalters Lopavent habe der Frau bereits vorgerichtlich 26.800 Euro gezahlt. Vor dem Landgericht klage sie um 80.000 Euro Schmerzensgeld und 93.000 Euro Schadenersatz. In beiden Fällen müssen die Kläger nicht persönlich vor Gericht erscheinen, teilte das Landgericht mit: "Eine Beweisaufnahme ist nicht vorgesehen".

Klagen bisher abgewiesen

Die Aussichten auf Erfolg sind schwer einzuschätzen. Die bisherigen Urteile machen aus Sicht der Kläger keine Hoffnung. Zuletzt hatte die 8. Zivilkammer am 23. Februar die Klage eines 28-Jährigen aus Herne abgewiesen. "Er habe sich zeitlich nach dem Unglück an der Unfallstelle befunden. Dort habe er Verletzte und vermutlich auch Tote gesehen. Er habe Erste Hilfe geleistet. Seitdem leide er an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Depression sowie einer Persönlichkeitsstörung". Aus Sicht der Kammer habe der Herner jedoch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Eine der Begründungen. Nur für "unmittelbar Verletzte" kämen Ansprüche in Frage.

Dies war auch einem damals 53-jährigen Duisburger Feuerwehrmann so beschieden worden, dessen Klage vor der 8. Zivilkammer am 28. September 2015 zurückgewiesen worden war. Er hatte Lopavent-Geschäftsführer Rainer Schaller und das Land Nordrhein-Westfalen auf 90.000 Euro verklagt, wegen psychischer Schädigungen durch den Loveparade-Einsatz. Auch er galt aus Sicht des Gerichts nicht als "unmittelbar Verletzter".

Ob es zu weiteren zivilrechtlichen Klagen in Folge der Loveparade-Katastrophe kommt, ist nach Aussage des Landgerichts nicht ausgeschlossen: "Theoretisch können noch weitere Klagen kommen", sagte der Gerichtssprecher. (dae)

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