Duisburg/ Düsseldorf. . Seine Aussagen brachten ehemalige Mitstreiter für viele Jahre hinter Gitter. Aufklärungshilfe bescherte 47-Jährigem am Montag milde Strafe

  • Zwei Jahre mit Bewährung für ehemaligen Satudarah-Funktionär
  • Seine Aussagen brachten Mitstreiter für 75 Jahre hinter Gitter
  • Landgericht Duisburg verlegte Prozess aus Sicherheitsgründen nach Düsseldorf

Im kleinen Saal des Hochsicherheitstraktes des Oberlandesgerichts Düsseldorf fand am Montag das Verfahren gegen ein ehemaliges Mitglied des Rocker-Clubs Satudarah statt. Der „kleine Saal“ ist allerdings immer noch größer als der größte, den die Justiz in Duisburg zu bieten hat. Das Platzangebot war aber nicht der Grund, warum das Landgericht Duisburg den Prozess nach Düsseldorf verlegte. Es ging dabei ausschließlich um Sicherheit. Denn durch seine Aussagen hat der 47-jährige J. bereits mehrere frühere Mitstreiter hinter Gitter gebracht - für insgesamt 75 Jahre Gefängnis soll er gesorgt - und zum Verbot des Rocker-Clubs beigetragen haben.

Angeklagter legte rückhaltloses Geständnis ab

„Ich bin in Lebensgefahr“, sagte der frühere „Sergeant at Arms“ der Satudarah zu Beginn der Verhandlung. „Auf mich ist mit Sicherheit ein Kopfgeld ausgesetzt.“ Ansonsten legte der 47-Jährige, der seit geraumer Zeit im Zeugenschutzprogramm unter einer anderen Identität lebt, ein recht knappes Geständnis ab. Er gab zu, in den Jahren 2012 und 2013 an mehreren Drogen und Waffengeschäften des Motorradclubs beteiligt gewesen zu sein. Es ging dabei um Marihuana und Kokain im zweistelligen Kilo-Bereich. Und um zwei Maschinenpistolen, die J. in den Niederlanden beschaffte. In zwei Fällen, in denen die Anklage nur von einer Beihilfe beziehungsweise einer Anstiftung ausging, räumte der 47-Jährige sogar eine Mittäterschaft ein.

Urteil bereits am ersten Verhandlungstag

Das Urteil fiel statt wie ursprünglich geplant nicht erst am dritten Verhandlungstag, sondern bereits am Montag Nachmittag. Der wenig überraschende Richterspruch: Zwei Jahre mit Bewährung. Die milde Strafe begründete die 2. Große Strafkammer vor allem durch das Geständnis und die umfassende Aufklärungshilfe, die der Angeklagte sowohl nach den Buchstaben des Strafgesetzes wie des Betäubungsmittelgesetzes geleistet habe. Und auch das mehr als rückhaltlose Geständnis, das J. am Montag bei seinem eigenen Prozess abgelegt hatte, wurde nochmals zu seinen Gunsten gewertet.