Duisburg. . Weil sie die Studienzeit überschritten, wurden 31 ausländische Studierende im vergangenen Jahr ausgewiesen. Viele ziehen lieber in Nachbarstädte.
- Bei ausländischen Studierenden hat Duisburg als Wohnstadt keinen guten Ruf
- Ihnen droht bei Studienzeit-Überschreitung der Rauswurf durch das Ausländeramt der Stadt
- Die Behörde habe „ein Imageproblem“, sagt die Leiterin des akademischen Auslandsamtes, Petra Günther
Ausländische Studierende schätzen vor allem die Ingenieurswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Mit dem englischsprachigen ISE-Maschinenbaustudiengang ist die UDE erfolgreich im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Weil das Duisburger Ausländeramt aber vom Studienbeginn an Druck macht und auf Überschreitungen der Studiendauer mit Ausweisungen reagiert, ziehen viele lieber in Nachbarstädte wie Mülheim. „Die Behörde in Duisburg hat ein Imageproblem“, sagt Petra Günther, Leiterin des akademischen Auslandsamts der UDE.
Adeesha de Silva ist geblieben. Auch er ist ISE-Student (International Studies of Engineering), im fünften Studienjahr und angesichts der Regelstudienzeit von sieben Semestern in Verzug. „Meine Familie kann mir das Studium nicht finanzieren, deshalb musste ich arbeiten“, sagt der 25-Jährige aus Sri Lanka. In Supermärkten hat er in Nachschichten Regale eingeräumt und in einem Hamborner Schnell-Restaurant Burger gebraten.
Gründe für Verzögerung dargelegt
Ein weiteres Semester ging ins Land mit einem Praktikum beim Velberter Anlagenbauer Dopstadt. „Zwei Semester brauche ich noch“, sagt de Silva – wenn es das Duisburger Ausländeramt nicht verhindert. Das hat ihn im Dezember aufgefordert, seine freiwillige Ausreise vorzubereiten, um seiner Abschiebung zuvorzukommen. Dabei, so berichtet er, habe ihm die Behörde eine Verlängerung in Aussicht gestellt, nachdem er wenige Tage zuvor in einem persönlichen Gespräch die Gründe für die Verzögerung dargelegt habe. Eine andere Sachbearbeiterin, die seinen Fall übernahm, habe wohl anders entschieden, vermutet er.
Entsetzt reagiert Dietmar Grond, der sich als Mentor für de Silva und andere ausländische Studierende engagiert. „Haben die nichts besseres zu tun“, fragt der Huckinger, „dass man die Leute schon von Beginn ihres Studiums an unter Druck setzt, ist unerträglich.“
Es spielen sich Dramen ab
Der Kaufmann hat schon einigen angehenden Ingenieuren Praktika in Industrie-Betrieben in der Region vermittelt. „Dass sie anschließend in ihrer Heimat für die Unternehmen tätig werden, kommt immer wieder vor“, betont Grond. Er hat Adeesha de Silva einen Anwalt besorgt. „Was bringt es denn, ihn kurz vor dem Examen heimzuschicken?“, fragt er.
Mehr Verständnis für die besondere Situation ausländischer Studierender wünscht sich auch Marvin Hegermann. Der Hochfelder Anwalt, seit Jahren in der Rechtsberatung des AStA tätig, berichtet von „Dramen, die sich da abspielen“. Dabei bietet die Behörde nun am Campus eine wöchentliche Sprechstunde an (Di, 10-13 Uhr, Geibelstraße), seit Prof. Ute Klammer, damals Prorektorin, heftige Kritik geübt hatte. „In einigen Fällen ist die Duisburger Ausländerbehörde erstaunlich kreativ“ , sagt Petra Günter. „Aber in der Breite hat es sich noch nicht durchgesetzt.“
Die meisten gehen freiwillig
Im vergangenen Jahr bekamen 31 ausländische Studierende mit Wohnsitz in Duisburg die Aufforderung zur Ausreise, weil sie die Studiendauer überschritten hatten. Wie das Ausländeramt weiter mitteilt, kamen die meisten Betroffenen aus China (12), fünf aus der Türkei, die weiteren verteilten sich auf diverse Nationalitäten. Abschiebungen habe es nur in wenigen Einzelfällen gegeben.
Die Aufenthaltserlaubnis für die Studierenden ist in Duisburg zunächst auf ein Jahr befristet und kann dann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Für zweijährige Verlängerungen sei es „wesentliche Voraussetzung, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Dauer sichergestellt ist“, so die Behörde.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis setze zudem voraus, dass der erfolgreiche Studienabschluss „in einem angemessenen Zeitraum erreicht wird“. Toleriert werde eine Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer um drei Semester, eine weitere Überschreitung sei „abhängig vom Einzelfall“. Für den Beginn eines Studiums müssen die Studierenden zunächst einen ausreichenden Betrag nachweisen, danach dürfen sie arbeiten. Erlaubt ist eine Beschäftigung von bis zu 120 Tagen pro Jahr ohne Einkommensbegrenzung sowie studentische Nebentätigkeit.