Duisburg. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Schließung des Berufskollegs bestätigt. Grund sei auch die Unzuverlässigkeit der Schulleiterin.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beendigung der Betriebgenehmigung für das private Berufskolleg für Wirtschaft bestätigt. Die 18. Kammer habe einen Antrag des Trägers auf vorläufigen Rechtsschutz im Eilverfahren abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Grund sei auch die Unzuverlässigkeit der Schulleitung

„Die persönliche Unzuverlässigkeit der Schulleitung und vertretungsberechtigten Person des Schulträgers sowie der Betrieb des Kollegs in nicht genehmigten Räumlichkeiten rechtfertigen die mit sofortiger Wirkung erfolgte Aufhebung der Genehmigung“, teilte das Gericht mit.

Die Kammer sehe als offensichtlich an, dass die Voraussetzungen für den Betrieb als sogenannte Ersatzschule nicht mehr vorliegen. Die Schulleiterin Mariola aus der Mark habe jenseits der ihr zustehenden Befugnisse Urkunden ausgestellt, etwa Zertifikate für Bildungsabschlüsse, die das Berufskolleg gar nicht anbieten durfte.

Schule wirbt nach wie vor im Internet

Die Schule werbe auf ihrer Internetseite nach wie vor mit nicht genehmigten Bildungsgängen. Ferner seien Teilnahmebescheinigungen für Kurse ausgestellt worden, an denen die betreffende Person erwiesenermaßen nicht teilgenommen habe. Daneben habe der Unterricht zuletzt wissentlich in nicht genehmigten Räumen im ehemaligen Meidericher Postamt abgehalten.

Für diese Räume existiere z.B. kein ausreichendes Brandschutzkonzept. Schließlich habe sich bei entsprechenden Überprüfungen gezeigt, dass an dem Berufskolleg z.T. kein ordnungsgemäßer Unterricht durchgeführt worden sei. Vor dem Hintergrund dieser schwerwiegenden Defizite sah es die Kammer als nicht vertretbar an, den Schulbetrieb auch nur während der Dauer des (noch anhängigen) Klageverfahrens fortführen zu lassen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Aktenzeichen: 18 L 4084/16