Nicht alles, was Nachbarn zuweilen aus dem Fenster gesehen haben wollen, hält vor Gericht stand. So war das auch im Fall einer 36-jährigen Frau aus Hochfeld. Wegen Kindesmisshandlung stand die vierfache Mutter vor dem Amtsgericht Stadtmitte. Doch am Ende musste sie auf Kosten der Landeskasse freigesprochen werden.
Nicht alles, was Nachbarn zuweilen aus dem Fenster gesehen haben wollen, hält vor Gericht stand. So war das auch im Fall einer 36-jährigen Frau aus Hochfeld. Wegen Kindesmisshandlung stand die vierfache Mutter vor dem Amtsgericht Stadtmitte. Doch am Ende musste sie auf Kosten der Landeskasse freigesprochen werden.
Laut Anklage hatte sie am 4. August 2015 ihre fünfjährige Tochter übel misshandelt. Von zehn Schlägen gegen Kopf und Körper war die Rede. Von einem Tritt war die Frau angeblich nur durch das beherzte Eingreifen eines Nachbarn abgehalten worden.
Die Angeklagte, die mit Mann und allen Kindern angerückt war, war sichtlich nervös. Allerdings nicht so nervös, dass sie sich nicht hätte rechtfertigen können. „Das war alles ganz anders“, meinte sie. Sie sei am Tattag in ihrer Küche mit der Vorbereitung des Mittagessens beschäftigt gewesen. „Ich weiß nicht, wie die Kleine aus der Wohnung gekommen ist. Aber sie war plötzlich draußen vor dem Haus, ganz nahe an der Straße.“
Einzige Zeugin schwer erkrankt
Sie sei vor das Haus gespurtet und habe ihre Tochter zurück auf den Bürgersteig gerissen. „Ich habe sie vielleicht ein wenig grob angefasst und ich habe geschimpft. Aber das war doch nur, weil ich Angst hatte, dass meiner Tochter was passiert. Und mehr habe ich nicht gemacht.“ Das Kindergartenkind quittierte die Aussage mit einem verschämten Lächeln. Die Kleine, die der Strafrichter sogar neben der Mutter auf der Anklagebank sitzen ließ, und die sich eng an sie schmiegte, machte keineswegs den Eindruck, als würde sie unter familiären Misshandlungen leiden.
Für den Vorfall gab es nur eine Zeugin. Eben jene Nachbarin, welche die Sache angeblich von ihrem rund 30 Meter entfernten Fenster aus beobachtet hatte. Allerdings erlitt die Zeugin im Vorfeld des Strafprozesses einen schweren Schlaganfall. Auf absehbare Zeit wird sie keine Aussage vor Gericht machen können.
Die Version der bislang unbescholtenen Angeklagten war deshalb nicht zu widerlegen. Der Strafrichter sprach sie vom Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener frei. Die sechsköpfige Familie verließ erleichtert das Gerichtsgebäude am König-Heinrich-Platz.