Mit einem wenig überraschenden Freispruch endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 48-jährigen Hochfelder. Dem Mann war vorgeworfen worden, zwischen Januar 2013 und April 2016 in 97 Fällen mit insgesamt rund 24 Kilo Marihuana gehandelt zu haben. Dabei soll sich der 48-Jährige eines sogenannten „Bunkerhalters“ bedient haben, der den größten Teil des Rauschgiftes in seiner Hochfelder Wohnung lagerte und es dem Angeklagten bei Bedarf für dessen Verkaufsgeschäfte herausgab.

Mit einem wenig überraschenden Freispruch endete vor dem Landgericht Duisburg das Verfahren gegen einen 48-jährigen Hochfelder. Dem Mann war vorgeworfen worden, zwischen Januar 2013 und April 2016 in 97 Fällen mit insgesamt rund 24 Kilo Marihuana gehandelt zu haben. Dabei soll sich der 48-Jährige eines sogenannten „Bunkerhalters“ bedient haben, der den größten Teil des Rauschgiftes in seiner Hochfelder Wohnung lagerte und es dem Angeklagten bei Bedarf für dessen Verkaufsgeschäfte herausgab.

Der Angeklagte hatte eine Verständigung, die ihm für den Fall eines Geständnisses eine relativ milde Strafe zugesichert hätte, zu Beginn des Verfahrens abgelehnt. Er schwieg. Und machte damit nichts falsch. Denn überraschend machte der 38-jährige Hauptbelastungszeuge einen Rückzieher.

Gegenüber der Polizei und in seinem eigenen Strafverfahren – wegen Drogenhandels war er zu drei Jahren verurteilt worden – hatte der 38-Jährige den Angeklagten mehrfach schwer belastet. Nun hieß es, die detaillierten Angaben hätten sich in Wahrheit auf einen ganz anderen Mann bezogen. Der Kammer blieb nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen.