Veterinäramt warnt vor "süßen Welpen" aus dem Ausland. Die Gefahr werde oftmals unterschätzt.

Große Kulleraugen verleiten viele Tierliebhaber dazu, Tiere aus dem Ausland mitzubringen oder per Internet zu bestellen. Ein günstiges Schnäppchen scheint zu locken.

Wenig bekannt ist außerdem, dass man sich dabei schnell strafbar machen kann. In vielen, auch nahen Ländern treten immer noch Fälle von Tollwut bei Hunden und Katzen auf. An diesen kann sich auch der Mensch mit der tödlichen Krankheit infizieren.

Das Fatale der Krankheit: anfangs erscheinen die Tiere gesund. Das Virus kann dann noch nicht nachgewiesen werden, aber man kann sich schon anstecken.

Eindeutige Vorschriften innerhalb der EU regeln, dass Tiere von einem EU-Heimtierausweis begleitet werden müssen. Sie müssen gekennzeichnet sein (zum Beispiel durch einen Chip) und eine gültige Tollwutimpfung besitzen.

Tiere unter drei Monaten, die noch nicht geimpft werden können, müssen eine Zusatzbescheinigung mit sich führen. Aber: In Deutschland dürfen Hunde und Katzen unter acht Wochen nicht ohne das Muttertier befördert werden.

Die Auflagen für die Einfuhr aus einem Drittland sind meist noch komplizierter. Werden diese Forderungen nicht erfüllt, wird es teuer.

Zum Schutz für Menschen und Tiere muss das örtliche Veterinäramt bei Verstößen eingreifen. Dann werden die Tiere für zwölf Wochen in einer Quarantänestation ohne Kontakt zur Außenwelt untergebracht. Gerade für Welpen ist diese eine Qual. Die hohen Unterbringungs- und Behandlungskosten werden dem Besitzer angelastet. Ein Bußgeld kann noch dazu kommen.

Das Veterinäramt der Stadt Duisburg bittet deshalb ausdrücklich darum, kein Tier ohne gültige Tollwutimpfung zu kaufen. Papiere, Kennzeichnung und Rechnung sollten sollte sich der künftige Halter aushändigen lassen.

Fragen zu diesem Thema beantwortet das "Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz / Veterinäramt" der Stadt Duisburg unter 0203 - 759860.

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