Amtsgericht verurteilt Betrüger zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Der angeklagte Italiener war am 17. März trotz seines bundesweit geltenden Hausverbots für Spielbanken ins Duisburger Casino gelangt
Von Thomas Dressel Den Urteilsspruch nahm der Angeklagte gestern Mittag mit gesenktem Kopf und zusammengekniffenen Augen entgegen: Das Duisburger Amtsgericht verurteilte den 53-Jährigen wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betrugs in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Italiener war am Abend des 17. März 2007 im Duisburger Casino beim Falschspielen am Roulettetisch aufgefallen.
In der Urteilsbegründung sprach das Gericht von einer "erheblichen kriminellen Energie", die der Hilfskoch bei seiner Tat an den Tag gelegt habe. Angesichts seiner einschlägigen Vorbelastungen - allein seit 1997 war der Angeklagte bereits viermal in Zusammenhang mit Casino-Betrügereien im gesamten Bundesgebiet verurteilt worden - lägen keine besonderen Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung vor. "Die Vorstrafen wirken sich sehr wohl strafschärfend aus. Außerdem soll diese Entscheidung auch eine gewisse Außenwirkung haben", sagte die Richterin.
Laut Anklage hatte der 53-Jährige gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Landsleuten beim Roulette betrogen. Während seine Mittäter den Croupier ablenkten, setzte der Angeklagte Jetons im Wert von 110 Euro auf dem Spielfeld - obwohl die Roulettekugel bereits gefallen war. Den Gewinn in Höhe von 1870 Euro übergab er einem Komplizen. Bei seinem zweiten Betrugsversuch war der Angeklagte weniger erfolgreich: Casino-Mitarbeiter wurden auf den Falschspieler aufmerksam, die Geschäftsleitung verständigte die Polizei.
Bei seinen Betrügereien wurde es dem Angeklagten indes nicht sonderlich schwer gemacht: Obwohl gegen ihn vor Jahren ein bundesweit geltendes Spielbanken-Hausverbot ausgesprochen wurde, hatte der Italiener nach eigenen Angaben keine Schwierigkeiten, in das Duisburger Casino zu gelangen. "Wir mussten am Eingang keinen Ausweis zeigen. Da waren sehr viele Leute, die da reingegangen sind."
Mit dem erstinstanzlichen Urteil will sich der Angeklagte gleichwohl nicht zufrieden geben: Noch im Gerichtssaal kündigte sein Verteidiger an, gegen die Entscheidung Rechtmittel einzulegen.