Wir befragten Duisburgs Polizeipräsident Rolf Cebin zu den Vorfällen vor dem Spiel des MSV gegen Fortuna Düsseldorf. Chaoten aus Düsseldorf hatten Fahrzeuge der DVG demoliert.
Muss das Rechtsempfinden von Bürgern nicht gestört sein, wenn Randalierer unbehelligt bleiben und von der Polizei noch zum Stadion eskortiert werden?
Rolf Cebin: Natürlich habe ich Verständnis für den Unmut der Bürger, dass die Chaoten hier nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Kann die Polizei die Personen nicht festhalten und die Personalien feststellen?
Die Polizei hat bei diesem Risikospiel den Einsatz mit einem großen Kräfteansatz geplant. Die problematische Fangruppe ist bereits von Düsseldorf aus polizeilich begleitet worden. Auch in der Straßenbahn befanden sich Polizeibeamte, die durch ihre Anwesenheit erfahrungsgemäß zu einer gewissen Beruhigung so genannter „Fans” beitragen.
Allerdings ist es nicht möglich, in einer randvoll besetzten Straßenbahn einzuschreiten bzw. Täter zu identifizieren. Das ganze Ausmaß der Zerstörung ist erst anschließend im Straßenbahndepot festgestellt und der Polizei berichtet worden.
Ein Festhalten aller Personen in der Straßenbahn sowie dem angehängten Wagen, um möglicherweise einzelne Tatverdächtige herauszufinden, stößt an rechtliche Grenzen. Die Begleitung der Gruppe zum Stadion ist regelmäßig polizeiliche Praxis in solchen Fällen, um ein Aufeinandertreffen gegnerischer Gruppierungen und weitere Ausschreitungen zu verhindern.
Müssen wir uns damit abfinden, dass Gewalt in der Masse kaum geahndet werden kann, Krawallmacher nichts zu befürchten haben?
Den Gesetzgeber sehe ich hier nicht in der Pflicht, da die Strafverfolgung nicht an fehlenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern in diesem Fall an der Beweisbarkeit scheitert. kajo