... 1997 haben die Ankläger vor dem Duisburger Landgericht lebenslänglich für den angeklagten Hausbesitzer gefordert. Der Angeklagte sei des Mordes schuldig.
Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung des 48-Jährigen nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidigung des Mannes bestritt dagegen, dass er beabsichtigt habe, jemanden zu töten, und plädierte daher für eine Strafe von 13 Jahren und sechs Monaten. Der Hausbesitzer wird beschuldigt, in seinem Mietshaus die Gasleitung manipuliert und so die Explosion herbei geführt zu haben. Dabei starben sechs Hausbewohner. Der Prozess ist nach zwei Revisionen nun in der dritten Auflage. Das Urteil wird am Freitag erwartet.