Duisburg. Prozess um gefährliche Körperverletzung vor dem Duisburger Amtsgericht endete für 27-jährigen Neudorfer am Freitag mit einem glasklaren Freispruch.

Es gibt eine Theorie, dass jeder Mensch mindestens einen Doppelgänger hat. Ein 27-jähriger Neudorfer weiß seit Freitag, dass sein Doppelgänger kräftig zuschlagen kann. Wegen gefährlicher Körperverletzung fand sich der bislang unbescholtene Kioskbetreiber vor dem Amtsgericht Stadtmitte wieder.

Angeklagter war über seine Vorladung irritiert

Laut Anklage hatte er in der Nacht zum 17. April in einer Gaststätte an der Friedrich-Wilhelm-Straße Streit mit einem 40-jährigen Duisburger bekommen. In dessen Verlauf soll er dem Geschädigten mehrfach seine Faust ins Gesicht geschlagen, ihm eine Billardkugel an den Kopf geworfen und ihn mit einem Queue traktiert haben. Der 40-Jährige trug einen Nasenbeinbruch, Prellungen und Schürfwunden davon.

„Ich weiß nicht, warum ich hier sitze“, so der verwunderte Angeklagte. „Ich war das nicht. Und von den Leuten hier kenne ich niemanden.“ Zeugen hatten den 27-Jährigen bei der Polizei auf Lichtbildern identifiziert. „Das ist aber ein sehr altes Foto“, meinte der Angeklagte zur abgelichteten Prinz-Eisenherz-Frisur, die er inzwischen durch eine modische Frisur mit Zopf ersetzt hat.

Zeugen: Der Täter war einen Kopf größer

„Der Täter sah genauso aus wie er“, bestätigten die Zeugen, eine Thekenkraft und ein Techniker, der gerade ein Gerät in der Gaststätte repariert hatte. Aber: „Es war nicht der Mann, der hier sitzt“, hieß es übereinstimmend. Der wahre Täter sei mindestens einen Kopf größer gewesen. Der bei der Schlägerei verletzte 40-Jährige hatte seinen Irrtum schon vorher eingesehen, und seinen Anwalt mitteilen lassen, dass der Angeklagte zwar große Ähnlichkeit habe, aber nicht der gesuchte Schläger sei.

Spekulationen darüber, ob der Angeklagte nicht vielleicht inzwischen geschrumpft sei, stellte der Strafrichter nicht an. Mit freundlichem Lächeln sprach er den 27-Jährigen auf Kosten der Staatskasse frei. Der Angeklagte hatte wenigstens nicht lange Zeit gehabt, sich über den Ausgang des Verfahrens Sorgen zu machen: Die schriftliche Anklage hatte ihn nie erreicht, die Vorladung zum Prozess bekam er erst vor vier Tagen.