Viele Tränen flossen am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Duisburg, als ein 40-jähriger Transsexueller schilderte, was ihm vom Angeklagten angetan worden war. Die Strafrichterin verurteilte den 35-Jährigen wegen mehrfacher versuchter Nötigung und Beleidigung zu 1200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 10 Euro).
Als Ergebnis einer zweitägigen Hauptverhandlung war das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte zwischen Februar und August den 40-jährigen Transsexuellen mehrfach auf dem Straßenstrich am Zoo-Parkplatz bedroht und beleidigt hatte. Die als Mann geborene 40-Jährige, die als Prostituierte arbeitet, war mit dem Angeklagten liiert gewesen und hatte ihn aufgrund mehrerer Übergriffe angezeigt.
Der Angeklagte bestritt bis zuletzt, dass er die 40-Jährige mit seinen Aktionen dazu bewegen wollte, die Vorwürfe gegen ihn zurück zu nehmen. Zu der Verurteilung trug maßgeblich die belastende Aussage einer mitangeklagten 42-Jährigen bei. Die Frau, die aussagte, ebenfalls vom Angeklagten mit Gewalt zur Prostitution gezwungen worden zu sein, war bei einigen der Vorfälle dabei und gestand, sie habe sich selbst einmal dazu hinreißen lassen, die 40-Jährige als „Transe“ und „Schlampe“ zu beleidigen und ihr eine Beule ins Auto zu treten. Das Verfahren gegen die nicht vorbestrafte Frau wurde gegen Zahlung von 400 Euro Geldbuße eingestellt.