Duisburg. . 36 000 Duisburger Kinder haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit werden Schulessen oder Nachhilfe bezahlt.

Der Bericht zur Kinderarmut, den die jüngste Bertelsmann-Studie vorstellt, brachte für Duisburg einmal mehr erschreckende, aber keine überraschenden Ergebnisse. Auch die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes am Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist nicht neu. Zu bürokratisch, zu schwierig sei es, damit die Leistungen im gewünschten Umfang für die Kinder armer Familien zu beantragen, so der Verband.

„Das können wir allerdings für Duisburg nicht bestätigen“, sagt Duisburgs Sozialamtsleiterin Andrea Bestgen. Die Akzeptanz sei seit der Einführung vor vier Jahren ständig gewachsen, die Zahl der Anträge steige, sagt die Leiterin des Sozialamtes mit Blick auf die Statistik.

Musikunterricht oder Nachhilfe

Die Zahlen: rund 36 000 Duisburger Kinder gelten als „anspruchsberechtigt“ für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Bezahlt werden etwa Schulessen und -ausflüge, Vereinsbeiträge, Musikunterricht oder Nachhilfe. Etwa 28 000 Kinder leben in Familien, die Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) beziehen, weitere 8000 gibt es, deren Familien Wohngeld beziehen oder die als Flüchtlinge oder Zuwanderer in die Stadt kamen.

Im ersten Halbjahr 2016 hat die Stadt etwa 20 700 Einzelleistungen genehmigt. „Ich gehe davon aus, dass sich diese Zahl bis Jahresende verdoppeln wird“, sagt Sabine Uebber, BuT-Arbeitsgruppenleiterin im Amt für Soziales und Wohnen. In der ersten Zeit nach der BuT-Einführung habe das System auch in Duisburg mehr schlecht als recht funktioniert, räumt Andrea Bestgen ein.

Bearbeitung der Anträge durch verschiedene Behörden

Auf verschiedene Behörden verteilte sich die Bearbeitung der Anträge – kaum zu durchschauen für die Bürger. „Seit 2014 bearbeitet die Stadtverwaltung alle Anträge, seither läuft es wesentlich besser“, meint die Amtsleiterin. Automatisch gewährt werden 100 Euro pro Kind und Jahr zur Finanzierung von Schulbedarf.

Besonders positiv habe sich die Tätigkeit der Schulsozialarbeiter ausgewirkt, berichtet Hinrich Köpcke. „Sie beraten in den Schulen, helfen bei der Antragstellung und leiten die Papiere weiter. Das vereinfacht vieles“, lobt der Abteilungsleiter Erzieherische Hilfen im Jugendamt.

Berater sind auch im Jobcenter und an den Schulen unterwegs

Allein im ersten Schulhalbjahr 2015/16 seien 3372 Anträge ausgegeben worden, außerdem fanden 4177 Antragsberatungen statt. „Außerdem sind BuT-Berater ständig im Jobcenter präsent, regelmäßig auch bei Elternabenden in Schulen und in Kindertageseinrichtungen“, so Sabine Uebber.

Gut, so ihre Erfahrung, laufen die Anträge für Basisangebote: Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung. „Da sind die Schulen hinterher, nicht zuletzt aber auch die Kinder selbst“, sagt die Abteilungsleiterin, „sie wollen natürlich mitfahren beim Ausflug.“ Auch Nachhilfe-Unterricht werde besser nachgefragt, seit das Genehmigungsverfahren vor zwei Jahren vereinfacht wurde.

Förderung entspricht nicht immer der Lebenswirklichkeit

Reichen die Leistungen, damit das Paket seinem Anspruch gerecht zu werden, Kindern aus armen Familien Teilhabe zu ermöglichen? „Es gibt 120 Euro außerhalb der Basisleistungen. Das reicht für den Beitrag in einem Sportverein. Oder für eine Jugendfreizeit. Dann ist das Budget weg“, rechnet Andrea Bestgen vor. „Es entspricht häufig nicht der Lebenswirklichkeit.“ Und ja, trotz aller Vereinfachung bleibe das System bürokratisch, räumt die Amtsleiterin ein. „Aber es bleiben nunmal Steuergelder, die da vergeben werden.“