Das Landgericht Duisburg hat die mündlichen Verhandlungen für zwei weitere Loveparade-Zivilverfahren terminiert: Die 3. Zivilkammer wird die Klage eines 46-jährigen Duisburgers, der am 24. Juli 2010 als Sicherheitskraft dabei war und Ansprüche in Höhe von 82 000 Euro geltend macht, am 5. Oktober verhandeln. Die Verhandlung eines Mannes aus Herne (28) – der von Loveparade-Veranstalter Lopavent, dessen Geschäftsführer Rainer Schaller, der Stadt Duisburg und dem Land NRW rund 140 000 Euro fordert – steigt am 2. Februar 2017.

Der Duisburger Kläger hat ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50 000 Euro beantragt, so Landgerichts-Sprecher Dr. Matthias Breidenstein. Hinzu kommen Schadensersatz-Forderungen in Höhe von 32 000 Euro. Er gibt an, das Gedränge auf der Rampe im Karl-Lehr-Tunnel, bei dem 21 jungen Menschen ums Leben gekommen waren und Hunderte verletzt wurden, gesehen zu haben. Zudem will er Personen aus der Masse herausgezogen und zum Krankenwagen gebracht haben. Seit diesem Tag leide er unter Panikattacken und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Seine bisherigen Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden sowohl vom Landgericht Duisburg als auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt. Er klagt nun auf eigene Kosten.

Der 28-jährige Herner fordert 60 000 Euro Schmerzensgeld plus 82 000 Euro Schadensersatz. Auch er war bei der Loveparade-Katastrophe als Sicherheitskraft im Einsatz. Im Tunnel habe er Verletzte und Tote gesehen und Erste Hilfe geleistet. Die Folgen des Tages bei ihm: Depressionen, eine Persönlichkeitsstörung und ebenfalls eine posttraumatische Belastungsstörung. Auch seine Anträge auf Prozesskostenhilfe hatten weder in Duisburg noch in Düsseldorf Erfolg. Eine Beweiserhebung ist nicht vorgesehen.