Duisburg. . Am Ende eines 13-tägigen Rocker-Prozesses blieb von der Anklage, die von zweifacher räuberischer Erpressung ausging, am Mittwoch nicht viel übrig.

Wegen Nötigung, versuchter räuberischer Erpressung und Anstiftung zur Körperverletzung muss ein 27-jähriger Rheinhauser drei Jahre hinter Gitter. Der Angeklagte, der zu Beginn der Taten führendes Mitglied der Rocker-Gruppe „United Tribunes“ war, hatte 2014 einen Münsteraner Apotheker bedroht, um ihn zu zwingen, Geld an einen früheren Geschäftspartner zu zahlen.

Dieser Geschäfstpartner, ein Professor am Uni-Klinikum in Münster, hatte die Tribunes im Sommer 2015 engagiert, um seinen Streit mit einem Bauunternehmer zu regeln. Die Rocker erfuhren, dass der Professor zeitweise Teilhaber eines Pharma-Unternehmens war, aber nie Geld erhalten habe.

140.000 Euro flossen an die Rocker

Der 27-Jährige tauchte daraufhin bei dem Apotheker, einem früheren Geschäftspartner des Professors auf. Er drohte mehr oder weniger offen mit Konsequenzen, falls der Mann den früheren Teilhaber nicht ausbezahle. Der Professor erhöhte den Druck noch: Bei einem Treffen mit dem Apotheker und einem weiteren früheren Partner behauptete er, auch er müsse an die Rocker zahlen. Wenn kein Geld fließe, würden die keine Rücksicht auf die Männer und ihre Familien nehmen. Die beiden Ex-Geschäftsfreunde zahlten daraufhin insgesamt 250.000 Euro, von denen 140.000 Euro bei den Rockern ankamen.

Die hatten mit dem Professor Großes vorgehabt: Von Medikmantenhandel mit dem Libanon war die Rede. Das landesübliche Schmiergeld hatte der 27-Jährige angeblich schon bezahlt. Doch aus dem Geschäft wurde nichts: Der verärgerte Duisburger zitierte den Münsteraner in ein leer stehendes Haus in Rheinhausen, wo Geld gefordert wurde und es zwei Ohrfeigen setzte. Der Professor willigte schließlich ein, eine sechsstellige Summe zu zahlen, ging aber stattdessen zur Polizei.

Dubioser Hauptbelastungszeuge kniff

Das alles sah die Kammer nach 13 Verhandlungstagen aufgrund der Angaben des Angeklagten und zahlreicher Zeugen als erwiesen an. Den Professor, der bei seiner Aussage mittendrin von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, um sich nicht selbst zu belasten, rechneten die Verfahrensbeteiligten allerdings nur bedingt zu den glaubhaftenZeugen.

Vier weitere Angeklagte, die bei der letzten Aktion eine Art Drohkulisse gebildet hatten, kamen mit Bewährungsstrafen zwischen zehn und 21 Monaten davon.