Duisburg. Nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts müssen die Bewohner den Bauwagenplatz in Homberg räumen. Die Berufung blieb ohne Erfolg.
Die Mitglieder des Vereins „Experimentelles Wohnen“ müssen nach einem Beschluss des Landgerichts den Bauwagenplatz in Alt-Homberg verlassen. Die Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Ruhrort, dass der Räumungsklage der Stadt stattgegeben hatte, war nicht erfolgreich. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Zuletzt hatte das Landgericht bereits klar gestellt, dass es die Kündigung des Nutzungsvertrags durch das Immobilien-Management Duisburg für rechtswirksam hält. Der Anwalt der Wagenburg-Leute hatte daraufhin die Möglichkeit in einer Stellungnahme, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen, was aber nicht gelang. Er wolle nun, hieß es aus der Bochumer Kanzlei, mit seinen Mandaten über das weitere Vorgehen reden. Rein rechtlich kann nach Angaben eines Gerichtssprechers noch die Zulassung der Revision beantragt werden – allerdings vor dem Bundesgerichtshof.
„Klage gegen den Widerstand der Bewohner durchzusetzen, ist das letzte Mittel“
Da die Bewohner den Bauwagenplatz bisher noch nicht verlassen haben, wird die Stadt als Eigentümerin des Geländes laut Sprecherin Anja Kopka nun Räumungsklage einreichen. „Bis wir einen Titel aus dieser Klage haben, wird es sicher noch einige Zeit dauern“, so Kopka. „Die Klage gegen den Widerstand der Bewohner durchzusetzen, ist für die Stadt Duisburg das letzte Mittel.“
Es sei vielmehr zu wünschen, dass der Verein „Experimentelles Wohnen, „die Ergebnisse des Rechtswegs, den er ja selbst beschritten hat, nun auch akzeptiert und das Urteil umsetzt“, so Kopka. Das gehöre zu den Spielregeln in einer Demokratie dazu.