Das sogenannte „Kontrollbarometer“ für die Gastronomie hat sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung bewährt. Der Dialog zwischen den Unternehmern und der Lebensmittelüberwachung habe sich verbessert. Festgestellte Mängel seien von den Lebensmittelunternehmern besser zur Kenntnis genommen worden und hätten im Endeffekt zu „Verbesserungen in der Risikobewertung“ geführt. Oder klarer ausgedrückt: Bei rund 70 Prozent der Betriebe hätten sich die Kontrollergebnisse im Vergleich zur vorhergehenden Kontrolle verbessert. „Nur bei zehn Prozent der mehrfach kontrollierten Betriebe musste eine negative Tendenz festgestellt werden“, so die Stadt weiter. Dieses Ergebnis verdeutliche, dass der Verbraucherschutz durch mehr Transparenz bei den amtlichen Kontrollergebnissen gestärkt werde.

Um den Verbraucherschutz durch mehr Transparenz und mehr Information aus der Lebensmittelüberwachung zu stärken, war schon 2007 der freiwillige „Smiley“ in Duisburg eingeführt worden, den sich allerdings nur wenige Gastronomiebetriebe an Fenster oder Tür pappten. 2013 wurde dann in Duisburg und in Bielefeld das Pilotprojekt „Kontrollbarometer für bestimmte Gastronomiebetriebe“ erstmals in NRW eingeführt.

Von Gaststätten, Imbissen, Restaurants, Eisherstellern und Eiscafés werden Teilergebnisse der Risikobeurteilung im Internet durch die Verbraucherzentrale NRW veröffentlicht. Dieser Teil der Risikobeurteilung wird als „Kontrollbarometer“ bezeichnet und stammt aus der Routinearbeit der Lebensmittelüberwachung von Betriebskontrollen.

Das Land NRW will diesen positiven Effekt nun auf alle Betriebe ausweiten und hat einen Gesetzentwurf für ein Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) vorgelegt. Mit der Einführung des Kontrollbarometers für nahezu alle Lebensmittelbetriebe ist beabsichtigt, mehr Vertrauen beim Verbraucher zu den Betrieben zu schaffen, aber auch die Rolle des Verbrauchers zu stärken. Unternehmer sollen zur Abstellung von Mängeln motiviert werden, denn eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt auch die Ernährungswirtschaft. Dem Gesetzentwurf zufolge soll jeder Lebensmittelunternehmer die Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle informieren. Und zwar mit der jeweiligen Gesamtpunktzahl und einer farblichen Markierung in Grün, Gelb und Rot.