Der Bund der Steuerzahler NRW will sie ganz abschaffen - die Hundesteuer. Das sieht man in Duisburg anders, denn hier betreibt die Stadt sogar einen erhöhten Aufwand, um mehr Hundesteuer einzutreiben.
Im Februar 2013 nahmen zwei „Hundepolizisten“ ihre Arbeit auf. Sie durchstreifen seitdem die Stadt, um nicht angemeldete Hunde aufzuspüren. Mit Erfolg. Die Zahl der angemeldeten Hunde hat sich um 2644 auf 25 207 erhöht, und die Einnahmen sind von 2,67 auf 2,91 Millionen Euro gestiegen (Stand: Ende Dezember 2015).
197 Städte hat der Bund der Steuerzahler verglichen und festgestellt, dass die Spannbreite erheblich ist zwischen Verl (Kreis Gütersloh), wo der erste Hund mit 24,60 Euro im Jahr besteuert wird und Hagen, wo der Hundehalter 180 Euro jährlich berappen muss. Duisburg liegt mit 132 Euro für einen Vierbeiner im oberen Drittel, ab drei Hunden werden 192 Euro je Hund fällig. Preiswerter ist das Vergnügen in Düsseldorf, in Essen dagegen teurer. Dafür langt Düsseldorf kräftig zu, wenn sich jemand einen Kampfhund zulegt. Dann springt der Satz für den ersten Hund auf 600 Euro und erhöht sich um 300 bei jedem weiteren. In Duisburg hingegen werden Kampfhunde – derzeit sind laut Ordnungsamt 341 gefährliche Hunde gemeldet – nicht höher besteuert. Die Einführung einer „Kampfhundesteuer“ sei zwar im Jahr 2000 durchaus in Erwägung gezogen worden, erklärte die Stadt auf Anfrage. „Letztlich wurde aber in erhöhten Steuersätzen kein geeignetes Mittel gesehen, die Kampfhundezahl spürbar einzudämmen“, so die Stadt.
In 44 NRW-Kommunen erhalten Menschen, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen, eine zeitliche Steuerbefreiung (meist für ein oder zwei Jahre), in Hattingen und Attendorn brauchen sie gar keine Hundesteuer mehr zu bezahlen. Duisburg verlangt auch in diesem Fall den normalen Satz, weil „bei der Entscheidung, einen Hund aus dem Tierheim zu nehmen, für Tierfreunde die Hundesteuerpflicht eine nachrangige Rolle“ spiele, betont die Stadt. Zudem sei es Duisburg „als pflichtiger Teilnehmerin des Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ nicht möglich, auf Einnahmen freiwillig zu verzichten. Lediglich Halter von Wachhunden, die einen landwirtschaftlichen Hof schützen, zahlen ein Viertel des normalen Steuersatzes.
Und dennoch gibt es auch in Duisburg 3351 Hunde, deren Herrchen und Frauchen von der Steuer befreit sind. Das sind 3021 Hunde von einkommensschwachen Personen und 330 Rettungshunde sowie Hunde von blinden, tauben oder ähnlich schutzbedürftigen schwer behinderten Personen.
Befreit sind auch Obdachlose, die einen Hund halten, und Bootshunde von Binnenschiffern, die in Duisburg gemeldet sind. Aus sehr pragmatischen Gründen, wie Stadtsprecher Falko Firlus erklärt: „Bei den einen ist nichts zu holen. Und die anderen für die wenigen Wochen im Jahr, die sie mit ihrem Hund an Land sind, zu besteuern, wäre ungerecht.“