Im dritten Anlauf beschäftigt sich das Amtsgericht Duisburg seit gestern mit der Attacke des damals 13 Monate alten Rottweilers „Pascha“ auf einen Vater und seine zwei Kinder am Rheindeich bei Neuenkamp. Ein zweijähriges Kind war dabei am 6. Juli 2015 schwerst verletzt worden. Der 31-jährigen Hundehalterin wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die 22-Jährige, die den Hund ausführte, muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Das Verfahren war im Dezember 2015 zunächst vor der Strafrichterin eröffnet worden. Doch die mutmaßte, dass sich die Hundehalterin nicht nur einer einfachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben könnte, sondern mit bedingtem Vorsatz handelte. Sie verwies den Fall an das Schöffengericht. Dort verdichteten sich die Verdachtsmomente, weil kurz vor dem Verhandlungstermin Anfang März weitere Zeugen aufgetaucht waren, die von früheren Angriffen des Hundes berichteten.
Der Name des im November nach langem Rechtsstreit eingeschläferten „Pascha“ und der Satz „Der will doch nur spielen“ waren beim dritten Prozessbeginn die wohl meist gehörten Worte. Letzteres sollen die Hundehalterin, deren Lebensgefährte, die Mitangeklagte und möglicherweise weitere Hunde-Ausführerinnen gesagt haben, wenn „Pascha“ auf ein Kind oder einen anderen Hund losging.
Zeugen schilderten mehrere solcher Vorfälle und berichteten, dass die Begleiter des Hundes nie wirklich reagiert hätten. Zwar war es nie zu ernsthaften Verletzungen gekommen, dass bei dem Gefahrhund ein Erziehungsproblem bestand, machten die Zeugenaussagen aber mehr als deutlich. Die 31-jährige Angeklagte will von diesen Vorfällen nichts gewusst haben. Durch ihren Verteidiger ließ sie aber einräumen, dass sie die Aufsicht über den Hund am Tattag der Mitangeklagten überlassen und sie nicht darüber informiert habe, dass sie Maulkorb und Leine hätte anlegen müsse. Eine Ausnahmegenehmigung hatte nur die Halterin, die einen Sachkundenachweis erbracht hatte.
Die 22-Jährige will den Hund vorher nur einige Male gesehen haben, aber am Tattag das erste Mal mit ihm ausgegangen sein. „Meine Mandantin kannte sich mit Hunden nicht aus“, so der Verteidiger. „Ihr tut die ganze Sache unendlich Leid.“ Beim nächsten Prozesstag am 6. Mai sollen Zeugen zum eigentlichen Tatgeschehen gehört werden.