Kleiner Klick, teure Folgen: Bei der Verbraucherberatung in der Innenstadt war gestern die „Abzocke per Smartphone“ großes Thema – und kein schlechtes zum Weltverbrauchertag.
Denn der leichte Fingerdruck aufs Display des Mobiltelefons kann massiv ins Geld gehen, auch weil die Profiteure mancher Geschäfte nicht immer korrekt auftreten und viele eigentlich eindeutige Vorschriften umgehen.
Wie das geht? Smartphone-Nutzer haben mit ihrem Mobilfunk-Anbieter einen Vertrag zum Telefonieren und Surfen im Internet. Firmen schalten Werbebanner in Apps, oft geht es um Abonnements von Angeboten im Netz. Wer ein solches Abo abschließt, wird anschließend über seine Telefonrechnung für „Sonderdienste“ zur Kasse gebeten.
„Man klickt einmal, und schon hat man ein Abo“, warnt Harald Rahlke von der Verbraucherzentrale NRW. Und das auch, weil Regeln fürs Geschäft im Netz geschickt umgangen oder auch gebrochen werden. So steht auf dem Button nichts von Kaufen oder Kosten, sondern manchmal nur ganz harmlos „weiter“, gerne und schnell gedrückt. Und technisch ist es kein Problem, dass das schnelle Geschäft und die IP-Adresse des Handys zusammenkommen. Und manch einem Mobilfunkanbieter kommt die Vergütung fürs Eintreiben von Geldern nicht ungelegen, sagt Rahlke: „Die verdienen gut mit.“
Und wenn’s passiert ist? „Man kann seine Telefonrechnung beanstanden“, sagt der Verbraucherberater, ohne zu verschweigen, dass damit durchaus Stress mit der Mobilfunkfirma verbunden sein kann – bis hin zur Sperrung des Anschlusses. Auf jeden Fall sollte der in die Falle getappte Kunde das unerwünschte Abo kündigen. Eine entsprechende Mailadresse steht in der Regel auf der Mobilfunkrechnung. Auch sollte man schon gezahlte Beträge zurückfordern. Entsprechende Musterbriefe gibt es bei der Verbraucherberatungsstelle (Friedrich-Wilhelm-Straße 30, Innenstadt) oder im Netz.
Am wirkungsvollsten aber sei eine „Drittanbietersperre“, empfiehlt Rahlke: „Bei den meisten Mobilfunk-Anbietern geht das ganz einfach.“ Meist sei der Ausschluss aller unerwünschten Internet-Anbieter über die Kunden-Hotline möglich oder über den Online-Account der Telefonfirmen. Rahlke: „Meistens ist die Sperre innerhalb von 24 Stunden geschaltet.“
Noch lieber wäre den Verbraucherschützern allerdings, dass die Drittanbietersperre schon als Voreinstellung vorgesehen wird und erst auf ausdrücklichen Kundenwunsch aufgehoben wird.