Duisburg.. Bauwagenleute kritisieren nach emotionaler Diskussion die Bedingungen des Immobilien-Managements Duisburg für einen Verbleib auf dem Platz in Homberg.

Sie kämpfen weiter, doch die Hoffnung der Bauwagenleute schwindet, auf ihrem Platz an der Ehrenstraße in Homberg bleiben zu können. Erst hatte das Amtsgericht Ruhrort der Räumungsklage der Stadt mit einer Frist bis zum 31. Mai dieses Jahres stattgegeben. Und nun ist auch das kurzfristig anberaumte Gespräch mit dem Immobilien-Management Duisburg (IMD) über die Rahmenbedingungen, unter denen doch noch eine weitere Nutzung möglich sein könnte, überhaupt nicht wunschgemäß verlaufen.

Erich Eisel, Anwalt der zwölf Wagenburg-Bewohner, spricht nach einer emotional geführten Diskussion offen von Schikane: „Voraussetzung für neue Vertragshandlungen soll jetzt ein Bauantrag sein, der erst gestellt werden müsse“, so Eisel. „Das ist aber völliger Unsinn.“ Auch Fred Walt, Sprecher der Bauwagenleute, sagt: „Schlimmer hätte es nicht kommen können.“

Es sei zudem nicht berücksichtigt worden, „dass wir seit 21 Jahren auf einer Fläche von 5400 Quadratmetern leben“, so Walt. „Stattdessen sollen wir nun unsere 16 Bauwagen in fünf Metern Abstand auf 1000 Quadratmetern aufstellen. Das ist allein aus brandschutz- und sicherheitstechnischen Aspekten gar nicht machbar.“ Darüber hinaus, so Eisel, sei überhaupt nichts über die künftige Nutzung der freiwerdenden Fläche, die dem Abenteuerspielplatz Tempoli zugesprochen werden soll, gesagt worden. „Und Ersatzflächen sollen in einer Stadt wie Duisburg angeblich nicht zur Verfügung stehen.“ Zu allem Überfluss soll, so Walt, auch noch die Pacht erhöht werden. „Das hat die Stadt bereits 2013 versucht“, erzählt der Sprecher. „Da sollten wir 3000 statt wie bisher 2000 Euro pro Jahr zahlen. Dagegen haben wir uns erfolgreich gewehrt und danach die Kündigung bekommen.“

Die basierte auf Vorwürfen der Stadt wie Hygienemängel und Lärmbelästigungen, die für die Wagenburg-Bewohner nicht nachvollziehbar waren. Sie wollen nun Berufung gegen die Räumungsklage einlegen und parallel trotzdem weiter das Gespräch mit der Stadt suchen. Die ist laut einer Sprecherin dafür weiter offen. Zum aktuellen Gespräch äußerte sie sich mit dem Verweis auf das laufende Verfahren nur knapp. Eine weitere Nutzung sei nach einem politischen Beschluss nur auf einer verkleinerten Fläche und unter klar definierten Auflagen möglich. Dazu zähle vor allem ein erforderlicher Bauantrag. Bisher sei das städtische Angebot abgelehnt worden.