Duisburg. . Die Arbeit der Behörden, die an der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts beteiligt ist, soll besser abgestimmt werden.

Konzepte sind zumeist schneller geschrieben als deren praktische Umsetzung dauert. So geht’s auch mit der Inklusion. Beim gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf sollen nun drei Inklusionskoordinatoren vor allem dafür sorgen, dass Schüler und Eltern nicht zwischen die Mühlsteine des Verwaltungsprozesse geraten. Im Schulausschuss stellten sie ihre Arbeit vor, die vom Land NRW über die Inklusionspauschale finanziert wird.

Mehrwert für Schüler und Eltern

„Unsere Arbeit an der Umsetzung der schulischen Inklusion setzt an den Schnittstellen der beteiligten Akteure an“, erklärt Kristina von Scharfenort. Sie ist Erziehungswissenschaftlerin und hat gemeinsam mit den Sozialwissenschaftlern Irma Lababidi und Stefan Smitowicz seit dem Jahreswechsel im Amt für Schulische Bildung die Arbeit augenommen. Jeweils einer soll künftig für die Stadtbezirke im Westen, nördlich der Ruhr und Mitte/Süd zuständig sein.

Das ist nur eine Dienststelle, die zu beteiligen ist beim Wechsel eines Kindes von der Förderschule an eine Regelschule. Mit im Verfahren stecken oft auch weitere Fachbehörden wie das Jugendamt, die schulpsychologische Beratungsstelle und das Institut für Jugendhilfe. „Sie arbeiten oft auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen und manchmal auch mit anderen Zielen“, erklärt Eva Kaewnetara, Abteilungsleiterin im Schulamt.

Ziel der Koordinatoren sei es deshalb, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern abzustimmen, zu verbessern und daraus auch einen Mehrwert für die Schüler und ihre Eltern zu generieren, so Kristina von Scharfenort. Das Ziel: Mit einer abgestimmten Herangehensweise den Herausforderungen schulischer Inklusion gerecht werden, gleichzeitig aber das Verfahren für die Eltern, Schüler und Schulen erleichtern.

Aufbau einer kommunalen "Clearingstelle"

Dazu gehört auch die konzeptionelle Neuausrichtung für die Arbeit der Integrationshelfer, die Schüler mit Behinderung begleiten – ihr Einsatz soll zum nächsten Schuljahr neu strukturiert werden.

Außerdem wollen die Koordinatoren die Regionalen Planungsforen wieder aufnehmen, um die inklusive Schulentwicklungsplanung fortzuschreiben. Die Auflösung von Förderschulen habe auch zur Folge, das bestehende Netzwerke verloren gehen, sagt Eva Kaewnetara: „Wir müssen versuchen, das zu kompensieren.“

Neben dem Aufbau einer Art kommunaler „Clearingstelle“ für die Inklusion soll das Trio mit den Koordinatoren bei der Bezirksregierung Konzepte entwickeln für eine erfolgreiche Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts. Die Düsseldorfer Behörde ist verantwortlich für den Personaleinsatz an den Schulen – hier hatte es zuletzt erhebliche Kritik von Eltern und der Gewerkschaft GEW gegeben.

Zahl der Förderschule wird in Duisburg nach und nach reduziert 

Aus der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik ergibt sich für Kinder mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule.

Duisburg hat einen Prozess eingeleitet, in dem die Zahl der Förderschulen reduziert wird, Regelschulen nehmen zunehmend Kinder mit Behinderung auf.