Duisburg.. Erste Trauung in Duisburger Gemeinde ist bereits für Frühjahr angemeldet. Pfarrer können jedoch aus Gewissensgründen ablehnen.
Die Evangelische Kirche im Rheinland sagt „Ja“ zur Homo-Ehe: Die Mitglieder der Landessynode haben nun mehrheitlich dafür gestimmt, dass gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst getraut werden dürfen. Eine Duisburgerin aus dem Kirchenkreis ist kurz nach Veröffentlichung dieser Nachricht bereits in die evangelische Kirche eingetreten – sie möchte die Möglichkeit nutzen und sich mit ihrer Partnerin kirchlich trauen lassen. „Ein Termin fürs Frühjahr wurde bereits ausgemacht“, weiß Rolf Schotsch, Pressereferent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg.
Bisher war es nur erlaubt, homosexuelle Paare „gottesdienstlich zu begleiten“ – dies war aber nur eine Art Andacht und durfte nicht „Trauung“ heißen. „Die Entscheidungen der Landessynode sind noch ganz frisch, so auch der Beschluss, dass es Trauungen künftig auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften geben wird“, sagt Schotsch. Der Kreissynodalvorstand werde nun die Presbyterien der 15 evangelischen Kirchengemeinden, die zum Kirchenkreis Duisburg gehören, dazu aufrufen, sich zu den Beschlüssen der Landessynode zu verhalten. Heißt: „Wir als Kreissynodalvorstand werden die Gemeinden bitten, Stellung zu diesem Thema zu beziehen, wie sie mit dem Beschluss umgehen“, erklärt Pfarrer Stephan Blank.
Jeder Pfarrer kann selbst entscheiden
Denn jedem Pfarrer bleibe es letztlich offen, zu entscheiden, ob er gleichgeschlechtliche Paare trauen möchte oder dies aus Gewissensgründen ablehnt. Aber: „Das Presbyterium der entsprechenden Gemeinde - dessen Pfarrer eine Trauung aus Gewissensgründen ablehnt - ist mit Hilfe des Superintendenten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Trauung des Paares in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet“, sagt Schotsch. Der Pfarrer meint: „Ich gehe davon aus, dass dies im Duisburger Kirchenkreis - wenn überhaupt - wohl eher Einzelfälle sein werden.“
Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Trauung „ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird“, erläutert Rolf Schotsch. „Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben“, heißt es in der Kirchenordnung. Dieser Artikel der Kirchenordnung findet künftig auch auf Eingetragene Lebenspartnerschaften Anwendung. Die Trauung eingetragener Lebenspartner wird dann wie bei Eheleuten in die Kirchenbücher eingetragen. „Die jetzt beschlossene Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist somit eine Amtshandlung.“