Duisburg. Um seinen Führerschein zu finanzieren, verkaufte ein Duisburger im Internet Spielkonsolen und andere Elektronikartikel - die es aber gar nicht gab.

Früher besserten sich Schüler ihr mageres Taschengeld auf, indem sie Nachbarn und Verwandten die Autos wuschen oder den Rasen mähten. Eine andere Idee hatte ein 18-jähriger Berufsschüler aus Hochfeld gehabt. Wegen Betruges fand er sich am Montag vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz wieder.

Zwischen Oktober 2014 und Januar 2015 hatte er Spielekonsolen und andere Elektronikartikel zum Verkauf ins Internet eingestellt. Von Frankfurt bis Kiel sprangen 12 Kunden auf die Angebote an, zahlten - und warteten vergeblich auf die Lieferung der Ware. Insgesamt entstand den geprellten Käufern ein Schaden von rund 3500 Euro.

Angeklagter wollte dem Gericht zunächst auch Lüge auftischen

Der Angeklagte wollte der Jugendrichterin zunächst eine rührende Geschichte auftischen. „Die Geräte gab es wirklich“, beteuerte er. „Ich habe mit meinem Vater kaputte Konsolen ersteigert und sie dann repariert.“ Dann aber sei er auf der Verkaufsplattform gesperrt worden, weil man herausfand, dass er gewerblicher und nicht privater Verkäufer gewesen sei. Auch sein Konto sei gesperrt worden. „Ich konnte keinen Kontakt mehr zu den Kunden aufnehmen.“

Die erfahrene Jugendrichterin fand deutliche Worte: „Die Geschichte hat Ihnen schon bei der Polizei niemand geglaubt. Wie wäre es jetzt mal, mit der Wahrheit herauszurücken, statt uns für dumm verkaufen zu wollen? Das macht sich vor Gericht nämlich besser.“

Jugendarrest und Sozialstunden für jungen Duisburger

Der junge Mann dachte drei Sekunden nach und legte dann ein Geständnis ab: Zuhause werde er sehr kurz gehalten, so der Sohn aus einer intakten Arbeiterfamilie. Es gebe nur unregelmäßig Taschengeld. „Ich wollte doch meinen Führerschein machen.“ Und weil es ja so einfach schien, in der neuen wunderbaren Welt des Internets an fremder Leute Geld zu kommen, habe er die Idee mit den Betrügereien gehabt.

Das Geständnis wirkte sich deutlich zu Gunsten des bislang unbescholtenen Schülers aus. Angesichts des hohen Schadens fand die Richterin aber dennoch eine spürbare Bestrafung: Der 18-Jährige muss zwei Wochenenden in einer Jugendarrestanstalt verbringen und bis Ende Februar 150 Stunden Sozialdienst ableisten. „Ich will den Schaden so gut ich kann erstatten“, so der Angeklagte. Die Richterin: „Hoffentlich nicht durch neue Straftaten.“