Duisburg. Das Küppersmühlen-Desaster beschäftigt weiter die Justiz. Eine Stahlbaufirma fordert 3,8 Millionen Euro vom damaligen Bauherrn, der Duisburger Gebag.

Es sollte ein Leuchtturmprojekt werden: der Erweiterungsbau der Küppersmühle, im Volksmund auch „Schuhkarton“ genannt, sollte am Innenhafen weithin sichtbar für das Museum der Wella-Erben Ströher werben. Doch über einen Stahlkubus, der am Boden blieb und nie auf den Silo der früheren Mühle aufgesetzt werden konnte, kam das Projekt, das sich als zweistelliges Millionen-Grab entpuppte, nicht hinaus.

Anderthalb Jahre nach dem Rückbau des Stahlgerüsts beschäftigt die Sache noch immer die Justiz: Im Rahmen der Schlussrechnung fordert die Claus Queck GmbH aus Düren jetzt noch einmal 3,8 Millionen Euro vom damaligen Bauherren Gebag.

Firma will Schadenersatz für entgangenen Verdienst

Die Stahlbaufirma hatte den von ihren - inzwischen insolventen - Vorgängern offenbar ziemlich verpfuschten Stahlkörper 2011 noch einmal retten sollen. Allerdings blieb ihr nicht mehr viel Zeit: Im Juni 2011 stoppte die Gebag alle Arbeiten, legte die Baustelle still.

Deshalb besteht die aktuelle Klage der Firma gegen die Gebag vor allem aus Schadenersatzforderungen für entgangenen Verdienst. In diesem Zusammenhang wird darüber gestritten, wer denn eigentlich was in welcher Form in Auftrag gegeben hatte.

Der Vorsitzende der 2. Kammer für Handelssachen ließ gestern wenig Zweifel daran, dass das Gericht von einem Gesamtauftrag für 54 Schweißknoten ausgeht. Schließlich hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in dieser Hinsicht im Zusammenhang mit einem Urteil, mit dem die Firma Queck bereits insgesamt mehr als drei Millionen Euro Abschlagszahlungen erstritt, klare Feststellungen getroffen. Auch das Argument der Gebag, ein Projektmamager habe nicht in ihrem Auftrag agiert, ließen die Oberrichter nicht gelten.

Unternehmen hatte bereits einen Vergleich vorgeschlagen

Der Vorsitzende riet den Parteien am Freitag dringend, das Gespräch zu suchen. „Das ist doch ein Fall, in dem sich Vergleichsverhandlungen geradezu aufdrängen.“ Falls die Sache streitig verhandelt werden müsse, könne das Verfahren über Jahre dauern und wegen der einzuholenden technischen und betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachten auch viel Geld verschlingen.

Doch die Gebag schien wenig Interesse zu haben. „Die Verfahrensbeteiligten sind ja alle noch jung“, witzelte ihr Anwalt. Die Gegenseite konnte sich den Hinweis nicht verkneifen, dass die Sache für die Gebag sehr viel billiger geworden wäre, hätte sie schon bei dem ersten Verfahren einen Vergleichsvorschlag angenommen. Medienvertretern verrieten die Vertreter von Queck, dass sie damals für die Zahlung von zwei Millionen Euro auf weitere Forderungen verzichtet hätten.