Die Staatsanwaltschaft hat im Fall „Pascha“ Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalterin (30) und die 21-Jährige erhoben, die am 6. Juli dieses Jahres nicht verhinderte, dass der Rottweiler ein Mädchen (2) am Rheindeich in Neuenkamp lebensbedrohlich verletzte (wir berichteten mehrfach). Dies teilte Rolf Rausch, Sprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage mit.
Demnach hatte sich der Hund an jenem Nachmittag losgerissen, zunächst den Bruder (4) der Zweijährigen attackiert und dem Jungen Schürfwunden an Rücken und Brust zugefügt. Der Vater und die Hundeführerin hatten „Pascha“ laut Rausch zunächst gebändigt. Die 21-Jährige hatte den Vierbeiner aber kurze Zeit später wieder nicht im Zaum halten können, das Tier stürmte erst auf den Vater, biss ihm ins Bein und griff dann immer wieder das Mädchen an.
Dietmar Petrasch, der Verwaltungschef des Amtsgerichts, ist nach Angaben des Pressesprechers einer von zwei Zeugen. „Er kam zufällig mit dem Rad vorbei und hat den Rottweiler längere Zeit und nur mit größter Mühe festhalten können. Der Hund sei völlig auf das Mädchen fixiert gewesen, das zu diesem Zeitpunkt bereits die lebensgefährlichen Verletzungen erlitten hatte.
Schlagzeilen und Diskussionen
Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen. „Pascha“ hatte am besagten Tag keinen Maulkorb getragen. Dies wäre auch nicht erforderlich gewesen, wenn die Hundehalterin mit dem Tier Gassi gegangen wäre. Sie hatte eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Die galt allerdings nicht für die 21-jährige Bekannte, die den Vierbeiner ausführte und nicht beherrschen konnte – mit schwerwiegenden Folgen. Wann sich beiden Duisburgerinnen vor dem Amtsgericht verantworten müssen, ist noch nicht klar.
Ebenso offen ist weiterhin, was mit „Pascha“ passieren wird. Wie berichtet, hat die Stadt auf Basis eines amtierärztlichen Gutachtens entschieden, dass der Rottweiler eingeschläfert werden muss und vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage der Hundehalterin Recht bekommen. Die hat daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingelegt, der letzten Instanz. Eine Entscheidung steht weiter aus. So lange bleibt der Vierbeiner in einem Tierheim außerhalb Duisburgs.