Duisburg. 27-jähriger Duisburger nahm es mit Führerschein und Fahrscheinen nicht so genau. Das kostet ihn nun 2800 Euro Strafe. Richterin: „Von dem Geld hätten Sie auch einen Führerschein machen können.“

Wer sich im Abstand weniger Wochen zwei Kleinkrafträder kauft und sie nicht nur als Dekoration benutzen möchte, der sollte auch den erforderlichen Führerschein haben. Außer, er möchte sich gerne vor Gericht wiederfinden, so wie am Freitag ein 27-jähriger Wanheimer, der es nicht nur mit dem Führerschein, sondern auch mit Fahrscheinen des Öffentlichen Personennahverkehrs nicht so genau nahm.

Im März und Mai war der junge Mann auf der Brücke der Solidarität und auf der Düsseldorfer Straße von der Polizei am Lenker erwischt worden, obwohl er keinen Führerschein hat. „Die Maschinen hatte ich mir gekauft“, so der Lagerarbeiter, der 1200 Euro netto verdient, nicht ohne Stolz.

Offenbar überforderten die Anschaffungen den Geldbeutel des jungen Mannes aber so sehr, dass kein Geld mehr für Tickets in der Straßenbahn übrig blieb. Bei zwei Gelegenheiten erwischten ihn Kontrolleure ohne Fahrschein.

Vorwurf wegen Betrugs

In einem Fall hatte der Angeklagte der DVG-Mitarbeiterin noch erfolgreich weismachen können, er besitze eine Fahrkarte, die er lediglich Zuhause vergessen habe. Die Frau ließ den Lügner daraufhin weiter fahren. Der Auflage, die angebliche Dauerkarte vorzulegen, kam er natürlich nicht nach. Deshalb gesellte sich zu den Vorwürfen des zweifachen Fahrens ohne Führerschein und der Beförderungserschleichung auch noch ein Betrug.

Eine nicht unerhebliche Anklage, die der 27-Jährige ohne sichtbare Aufregung hinnahm. „Es war so“, lautete sein ebenso kurzes wie umfassendes Geständnis. „Was soll ich sonst noch groß sagen? Rückgängig machen kann ich es ja eh nicht.“ Die Frage der Amtsrichterin nach dem Motiv beantwortete der Angeklagte mit nur einem Wort: „Dummheit.“

Da der Mann seit 2011 schon zwei Mal vom Amtsgericht verurteilt worden war, fiel die Geldstrafe diesmal relativ deutlich aus: Der 27-Jährige muss 2800 Euro (70 Tagessätze zu 40 Euro) an die Staatskasse zahlen. Die Strafrichterin wies den Angeklagten darauf hin, dass er die Summe auch sinnvoller hätte nutzen können: „Von dem Geld, dass Sie jetzt als Strafe zahlen müssen, hätten Sie auch einen Führerschein machen können. Oder Sie hätten jede Menge Fahrscheine kaufen können.“ Die Richterin riet dem Angeklagten, seine kriminelle Karriere an dieser Stelle lieber zu beenden.