• Als Petition wird ein (Beschwerde-) Schreiben an eine zuständige Stelle bezeichnet, etwa eine Behörde oder eine Volksvertretung.
  • Das Petitionsrecht sichert jedem Bürger zu, von den zuständigen Stellen angehört zu werden.
  • In NRW sind Petitionen, die Landesämter oder -behörden betreffen, an den Petitionsausschuss des Landtags zu richten.
  • Möglich ist sowohl der herkömmliche Briefweg als auch eine Online-Petition
  • Eine bestimmte Anzahl an Unterschriften ist nicht zwingend notwendig; viele Unterzeichner verleihen einer Petition aber mehr Gewicht.