- Als Petition wird ein (Beschwerde-) Schreiben an eine zuständige Stelle bezeichnet, etwa eine Behörde oder eine Volksvertretung.
- Das Petitionsrecht sichert jedem Bürger zu, von den zuständigen Stellen angehört zu werden.
- In NRW sind Petitionen, die Landesämter oder -behörden betreffen, an den Petitionsausschuss des Landtags zu richten.
- Möglich ist sowohl der herkömmliche Briefweg als auch eine Online-Petition
- Eine bestimmte Anzahl an Unterschriften ist nicht zwingend notwendig; viele Unterzeichner verleihen einer Petition aber mehr Gewicht.