Nach zwei Gerichtsurteilen hat Thyssen-Krupp eingelenkt und sich bereit erklärt, Betriebsrenten anzupassen. Der Spruch der Richter ist aus Sicht des Vereins Alternative Unabhängige Betriebsrentner (AUBR) und von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Harald Mende, der viele ehemalige Stahlwerker vertritt, eindeutig: Um die Betriebsrenten nicht anpassen zu müssen, reicht eine prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens nicht aus. Es müsse deutlich belegt sein, dass man sich in einer angespannten wirtschaftlichen Lage befinde.

Mit dem Hinweis auf die nicht so rosige Situation hatte der Stahlproduzent die Renten in den vergangenen Jahren nicht angepasst. Dagegen haben sich Mitglieder des Vereins gewehrt. Man könne auf das Erreichte stolz sein, so Vereinsvorsitzender Bruno Schachta. Und auch Anwalt Mende betont, dass ohne dessen Engagement der Streit um die Anpassung der Betriebsrenten anders ausgegangen wäre.

Bruno Schachta bezweifelt, dass sich das Unternehmen künftig anders verhalten werde. Denn nachdem die Richter des Bundesarbeitsgerichts gegen Thyssen-Krupp entschieden hatten, legte das Unternehmen eine Vereinbarung vor, die auch eine Verschwiegenheitsklausel enthielt. Wie Schachta berichtet, sollte der Vereinsvorstand für jedes Vereinsmitglied, das über die Vereinbarung mit anderen sprechen würde, 5000 Euro zahlen. Vor allem sollte gegenüber der Presse Stillschweigen gewahrt werden.

Anfang September wurde dann eine Vereinbarung unterzeichnet. „Ohne die Verschwiegenheitsvereinbarung“, so Anwalt Mende. Und man habe sich darauf verständigt, dass das Unternehmen ein noch beim Bundesarbeitsgericht anhängiges Verfahren nicht weiter verfolgt.

Anwalt Mende sieht nach den Urteilen das Unternehmen in der Pflicht: „Ich persönlich meine, bei der jetzigen Situation müssen die Betriebsrenten angepasst werden, sie können gar nicht anders handeln.“ Wichtig sei aber, dass jeder einzelne sich darum kümmert. Es gebe nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Automatismus. Und nach den Gerichtsurteilen müssen die Unternehmen ihre angespannte wirtschaftliche Lage ausreichend belegen. Und vor allem sollte man sich nicht einschüchtern lassen, so Schachta.

„Widerspruch reicht nicht aus“

Er meint damit ein Schreiben, das eine Empfängerin einer betrieblichen Rente erhalten hat. Auf ihren Einspruch antwortet das Unternehmen, sie möge „Ihr Begehren“ konkretisieren, „uns einen konkreten Grund“ mitteilen, „warum Sie eine Überprüfung und Nachzahlung Ihrer Betriebsrente beantragen“. Und weiter heißt es: Einfach einen Widerspruch einlegen, reiche nicht aus.