Relativ gute Geschäfte hatte eine Prostituierte am 9. August 2014 gemacht. Knapp 400 Euro lagen in einem Schrank ihres „Arbeitszimmers“ in einem Bordell im Hochfelder Rotlichtviertel, einschließlich der 30 Euro, die ein 18-jähriger Schüler für ihre Dienste gezahlt hatte. Doch der junge Mann wollte noch einmal, allerdings nicht noch einmal bezahlen. Was folgte, hatte ihm in erster Instanz 14 Monate Jugendgefängnis eingebracht.
Der Freier hatte die Prostituierte beschimpft, sein Geld zurück verlangt und der Frau mehrere Schläge und Tritte verpasst. Am Ende nahm er die gesamten Tageseinnahmen mit. Das Amtsgericht hatte das als Körperverletzung und Diebstahl gewertet.
Nicht das einzige Vergehen des bereits mehrfach vorbestraften und seit 2012 als jugendlicher Intensivtäter geführten Heranwachsenden: Zwischen Februar und Juni 2013 hatte er bei einem halben Dutzend Gelegenheiten Menschen geschlagen, darunter seine eigene Großmutter, einen Polizisten beleidigt, einem 62-Jährigen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, unter Drogen einen Motorroller vor ein Auto gefahren und Unfallflucht begangen. Dafür hatte es vom Amtsgericht, interessanterweise bei einer zweiten Verhandlung, die am gleichen Tag wie der Prozess um die Tat im Bordell stattfand, acht Monate Jugendknast gegeben.
Der Angeklagte und sein Verteidiger zogen in der Berufung alle Register, um eine Bewährungschance zu erreichen: „Ich bin jetzt auf dem Wege der Besserung“, beteuerte der Angeklagte. Er habe Duisburg und seinen schweren familiären Problemen den Rücken gekehrt. „Seitdem ich in Oberhausen lebe, geht es mir besser.“ Der Verteidiger plädierte unter Verweis auf entsprechende Kommentierungen des Jugendrechts dafür, die Kammer solle bei ihrer Entscheidung „Mut zum Risiko“ zeigen.
Was das Gericht allerdings nicht tat. Die Richter zogen die beiden Strafen lediglich zusammen und urteilten am Ende 18 Monate Jugendgefängnis aus. Irgendetwas, das Anlass zu einer positiven Sozialprognose hätte geben können, vermochte die Jugendkammer nicht zu erkennen: Der Angeklagte hatte laut Jugendgerichtshilfe nach seiner letzten Haftentlassung positive Ansätze nicht ernsthaft weiter verfolgt, bei der Staatsanwaltschaft sind inzwischen drei neue Verfahren gegen den 20-Jährigen anhängig.