Duisburg. In nur zwei Stunden beging ein 20-jähriger Duisburger acht Straftaten, verprügelte Freunde und legte sich mit der Polizei an. Richter fand deutliche Worte.

Die Liste der Straftaten, für die sich ein Heranwachsender aus Mündelheim nun vor dem Amtsgericht Stadtmitte verantworten musste, war lang: Die Staatsanwaltschaft warf ihm dreifache Körperverletzung, mehrfache Bedrohung, Widerstand, Missbrauch von Notrufen und Sachbeschädigung vor. Ungewöhnlich an der Sache war vor allem, dass der Angeklagte alle diese Straftaten am 25. April innerhalb von nur zwei Stunden begangen hatte. Schuld war, wie so oft, wieder mal der Alkohol.

Wüste Drohungen gegen Polizei und Freunde

Mit Freunden hatte der damals 20 Jahre alte Schüler am Rhein in Hüttenheim gefeiert. Mitten in der Nacht drehte er plötzlich durch, schlug dreien der Mitfeierer ins Gesicht, was Platzwunden und Prellungen zur Folge hatte. Gegenüber seinen Freunden wie der Polizei sprach er wüste Drohungen aus: „Ich bringe euch alle um. Ich fahre nach Amsterdam und besorge mir eine Pistole. Die Strafe ist mir egal.“

Damit nicht genug, rief der Angeklagte einen Rettungswagen. Die Sanitäter fanden schnell heraus, dass der 20-Jährige nicht an den Folgen eines Pfefferspray-Einsatzes der Polizei litt und auch kein Asthmatiker ist. Beides hatte er am Telefon behauptet. Als der Schüler die Polizei mit nacktem Oberkörper attackieren wollte, packten sich die Beamten den betrunkenen Wüterich und setzten ihn gefesselt in den Streifenwagen - wo er zum guten Schluss einen Türgriff abbrach.

Raki verträgt sich offenbar nicht mit Medikamenten

„Ich weiß auch nicht“, versuchte sich der Angeklagte zu erinnern. „Das hat auf einmal ‘schnipp“ gemacht.“ Sonst trinke er überhaupt keinen Schnaps. Und offenbar habe der Raki, den er in der Tatnacht konsumierte, sich nicht mit den schweren Medikamenten vertragen, die der Schüler wegen einer Erkrankung nehmen muss.

„Sie haben aber wirklich alles gegeben“, stellte der Richter trocken fest. Milde wurde er allerdings durch die Gesamtumstände der Tat gestimmt, zu denen auch gehörte, dass sich der reuige Täter inzwischen bei allen Beteiligten entschuldigte. Ob der Angeklagte das Lied „Der Teufel hat den Schnaps gemacht“ kenne, wollte der Vorsitzende wissen. Den 40 Jahre alten Udo Jürgens-Song kannte der Angeklagte zwar nicht, versprach aber, zukünftig die Finger davon zu lassen.

20-Jähriger wird unter Alkohol zur Wildsau

„Ist auch besser so“, meinte der Richter. „Unter Alkohol werden Sie offenbar zur Wildsau.“ Als Strafe brummte er dem jungen Mann 100 Sozialstunden und die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training auf.