Knapp einen Monat nach der Beiß-Attacke auf ein zweijähriges Mädchen in Duisburg soll Rottweiler „Pascha“ eingeschläfert werden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gestern in einem Eilverfahren entschieden und damit den Antrag der Hundehalterin gegen die Anordnung der Stadt Duisburg abgelehnt.

Die Stadt hatte die Einschläferung des Hundes nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes verfügt. Diese Anordnung sah die Kammer als rechtmäßig an: „Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Rottweiler ausgehen, nur mit einer Einschläferung begegnet werden kann“, heißt es in der Begründung. Dabei stütze sich das Gericht auf ein amtstierärztliches Gutachten, das darlege, dass der Rottweiler ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie eine mangelnde Beißhemmung aufweise. Der Hund habe unvermittelt und ohne Droh- und Warnsignale angegriffen und sich bei der länger dauernden Attacke auch nicht von weiteren Angriffen auf das schon verletzte Mädchen abbringen lassen.

Aus dem Gutachten ergibt sich laut Gericht zudem, dass eine Therapie des Hundes aufgrund seines Alters nicht mehr erfolgversprechend sei. Das gelte auch für den Fall, dass sein Verhalten zum Teil auf eine Erkrankung zurückzuführen ist, die irreparable Hirnschäden hervorrufe. „Weniger einschneidende Maßnahmen als die Einschläferung scheiden im Hinblick auf die von dem Rottweiler ausgehende Gefahr aus“, so das Gericht.

Die Stadt Duisburg hatte „Pascha“ am 6. Juli sichergestellt, nachdem er sich beim Ausführen durch eine Bekannte der Hundehalterin von der Leine gerissen und eine Familie am Rheindeich in Duisburg angegriffen hatte (wir berichteten). Das 13 Monate alte Tier stürzte sich auf ein zweijähriges Mädchen und biss ihm große Teile der Kopfhaut samt Haaren ab. Zudem erlitt das Kind teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.

Laut Staatsanwaltschaft ist noch nicht geklärt, ob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen die Hundehalterin und ihre 21-jährige Bekannte, die mit dem Hund Gassi ging, erhoben wird. Das werde derzeit weiterhin geprüft. Die junge Frau hätte den Rottweiler nur mit Maulkorb ausführen dürfen.