Duisburg. . Die Duisburger Verkehrsgesellschaft hebt das Bußgeld ab dem 1. August um 20 Euro an. 4,1 Prozent der Fahrgäste waren laut Hochrechnung 2014 ohne gültiges Ticket unterwegs.

Vor einem Monat begannen die Verkehrsbetriebe im Land damit, die Verordnungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt umzusetzen und 60 statt 40 Euro von Schwarzfahrern zu verlangen. Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gilt das „erhöhte Beförderungsentgelt“ ab dem 1. August, und damit wird das höhere Bußgeld auch in Duisburg fällig, wenn man die Busse und Bahnen der DVG ohne gültiges Ticket benutzt.

Schwarzfahren ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt

„Viele halten Schwarzfahren vielleicht für einen Schülerstreich oder ein Kavaliersdelikt, es ist aber eine Straftat“, erklärt Jürgen Sterzl, bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft für die Einnahmesicherung im Bereich Kundenmanagement zuständig. Einnahmen in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro, so teilt die DVG mit, entgehen der Verkehrsgesellschaft pro Jahr durch Schwarzfahrer. Das ist eine Hochrechnung, die wohl nicht besonders belastbar ist.

Eingerechnet in diese Zahl sind zum Beispiel auch die Ergebnisse von Schwerpunktkontrollen, bei denen viele Personen als Schwarzfahrer registriert werden, die zum Beispiel ein Firmenticket besitzen, es am Tag der Kontrolle allerdings zu Hause vergessen haben. Sie können es später noch vorzeigen und zahlen dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro, anstatt das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von bisher 40, nun 60 Euro aufbringen zu müssen.

Vier Schwerpunktkontrollen im Jahr

Etwa vier Schwerpunktkontrollen führt die DVG jährlich in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei durch, beispielsweise an der Haltestelle Meiderich Bahnhof oder König-Heinrich-Platz. Im Schnitt kommen damit pro Jahr etwa 1000 Schwarzfahrer zur Statistik hinzu. 2014 waren es insgesamt etwa 40 000 Fälle, 2013 wurden 35 000 Personen ohne gültige Fahrkarte registriert, 2012 waren es 21 000. Die Zahl steigt also, doch nicht so dramatisch wie auf den ersten Blick anzunehmen. Denn: Auch die Zahl der kontrollierten Fahrgäste hat sich beinahe verdoppelt. Die DVG nutzt zum Vergleich eine „Beanstandungsquote“. Die lag 2013 bei 4 Prozent, 2014 bei 4,1.

Diese 4,1 Prozent sollen ab dem 1. August also 60 Euro zahlen. „Wir erhoffen uns, dass die Schwarzfahrer abgeschreckt werden“, so die DVG. „Ob das so ist, können wir nicht sagen.“ Denn einige Menschen, räumt die Verkehrsgesellschaft ein, zahlen gar nicht – weder das Ticket, noch nach der Kontrolle das „erhöhte Beförderungsentgelt“. Denn sie haben das Geld schlicht nicht. Unabhängig davon möchte die DVG „auch in Zukunft die Bestrebungen des VRR und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützen, das erhöhte Beförderungsentgelt weiter anzuheben, da es sich beim Schwarzfahren um ein Erschleichen von Leistungen und somit um eine Straftat handelt“.

Kommentar: 60 Euro Strafe, dabei sind manchem 30 schon zu viel 

Wer darauf spekuliert, bei einer Fahrt in die Stadt 2,50 Euro zu sparen, kein Ticket kauft und dann erwischt wird, soll zahlen. Diese Menschen könnte ein höheres Bußgeld vielleicht zum Umdenken bewegen – weil sich das Risiko nicht mehr lohnt .

Die DVG erklärt allerdings, dass viele Menschen, die ohne Fahrkarte angetroffen werden, schon das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro nicht zahlen konnten, weil sie zu wenig Geld haben. Da liegt die Vermutung nahe, dass sie auch keine 30,90 Euro pro Monat für ein Sozialticket zusammenkratzen können, das sie zum Beispiel als ALG-II-, Sozialgeld- oder Sozialhilfeempfänger kaufen können.

Werden diese Menschen nun beim Schwarzfahren erwischt, müssen sie also 60 Euro zahlen. Welche Gedanken sollen sie sich bei Bezügen von 400 Euro und weniger machen? Doch 30 Euro für ein Sozialticket auszugeben? Das ist lebensfremd. Politik und Gesellschaft sollten daran arbeiten, dass sich diese Menschen gar nicht über 30 Euro Gedanken machen müssen.