Duisburg. Nachdem ihr Drogenlieferant tot im Rhein-Herne-Kanal gefunden wurde, stehen zwei Drogenschmuggler in Duisburg vor Gericht.
Als die Polizei Anfang Dezember 2014 in die Wohnung eines jungen Ehepaares in Meiderich stürmte, den 25-jährigen Mann und seine zwei Jahre jüngere Ehefrau festnahm, hatte sie es nicht auf die Drogengeschäfte des Paares abgesehen. Die Eheleute standen vielmehr unter Mordverdacht. Vor dem Landgericht müssen sie sich derzeit allerdings lediglich wegen Betäubungsmittelverstößen verantworten.
Die Anklage wirft dem Paar unerlaubte Einfuhr und Handel mit Drogen vor. Zwischen Juni und dem 11. Dezember 2014 soll es bei mehreren Touren insgesamt rund 10 Kilo Marihuana aus den Niederlanden nach Duisburg geschmuggelt haben und hier mehrere Abnehmer versorgt haben. Außerdem betrieben die Eheleute in ihrer Wohnung eine kleine Haschisch-Plantage. Eine scharfe Pistole lag griffbereit in der Nähe, was den Angeklagten auch noch den deutlich stärker mit Strafe bedrohten Vorwurf des Handeltreibens mit Waffen einbrachte.
Drogenlieferant des Paares wurde tot im Kanal gefunden
Die Vorwürfe räumte das junge Paar in den vergangenen vier Verhandlungstagen weitgehend ein. Die Pistole - ein in kriminellen Kreisen beliebtes Produkt russischer Herkunft - will der Angeklagte allerdings erst für 800 Euro in Hochfeld illegal besorgt haben, nachdem er von Unbekannten verprügelt worden war, die offenbar den Hauptdrogenlieferanten des Paares gesucht hatten, und dieser plötzlich spurlos verschwand.
Der 36-jährige Rauschgifthändler, bei dem die Angeklagten den größten Teil der von ihnen verkauften Drogen in den Niederlanden bezogen hatten, war am 17. November 2014 tot im Rhein-Herne-Kanal an der Schleuse Meiderich gefunden worden. Zahlreiche Verletzungen wiesen eindeutig darauf hin, dass der Mann umgebracht worden war. Offenbar hatten die unbekannten Täter sicher gehen wollen, dass ihr Opfer auch tatsächlich starb.
Angeklagt sind bis jetzt nur die Drogendelikte
Die Spur führte zu dem jungen Paar in Meiderich. Doch die Angeklagten bestritten bislang stets, etwas mit dem Tod des 36-Jährigen zu tun gehabt zu haben. Und der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft bislang nur die Drogendelikte angeklagt hat, lässt nur den Schluss zu, dass die Beweislage in Sachen Mord unzureichend ist. Daran ändert auch die für den Angeklagten notierte Überhaft wegen Mordverdachts, die ihn erst einmal in jedem Fall hinter Gittern festhalten würde, wohl nur wenig.
Ein Urteil wird für den 29. Juni erwartet.