Duisburg. Splitterfasernackt stieg ein 23-Jähriger zu zwei Frauen ins Auto. Jetzt gab's vom Amtsgericht Duisburg die Quittung. Und für weitere 13 Straftaten.
Zwei Frauen staunten nicht schlecht, als ein junger Mann am 17. Dezember 2012 in Duisburg-Rheinhausen plötzlich in ihr Auto einstieg und dabei nichts als sein Lächeln trug. Zuvor war der Täter nackt und ziemlich betrunken über die Friedrich-Alfred-Straße gelaufen. Unter den Straftaten, welche die Staatsanwaltschaft dem Italiener mit nigerianischer Herkunft vorwarf, war Exhibitionismus allerdings noch so ziemlich das Harmloseste. Für eine ganze Liste von Vergehen stand der 23-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Duisburg.
Zwischen Dezember 2012 und Dezember 2014 hatte er bei nicht weniger als 14 Gelegenheiten einen Gewaltritt quer durch das Strafgesetzbuch unternommen: Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Nötigung und Bedrohung listete die Anklage auf.
Die Freundin mit dem Bügeleisen geschlagen
Im August 2013 hatte der Asylbewerber seiner damaligen Freundin ein Bügeleisen auf den Kopf geschlagen. Bei einer ganzen Serie von Sachbeschädigungen trat er ein Jahr später Haustüren ein, zerschlug Autoscheiben, knickte Spiegel ab und schlug Dellen in eine Motorhaube. Dazwischen stahl er an einer Trinkhalle Bier, bedrohte eine junge Frau mit einem Brotmesser und drohte ihr an, sie zu töten.
Das alles gestand der Angeklagte durch Vortrag seines Verteidigers, nachdem die Verfahrensbeteiligten sich auf eine Strafe von höchstens zwei Jahren verständigt hatten. An viele Dinge, so der Anwalt, könne sich sein Mandant aufgrund Alkohol- und Drogenkonsums allerdings nur noch schleierhaft erinnern.
Suchtmittel verschlimmern Halluzinationen
Ein psychiatrischer Sachverständiger wusste zu berichten, dass der Angeklagte unter psychotischen Schüben leide, die durch den Genuss von Suchtmitteln noch verschlimmert würden. So habe der Angeklagte bei einigen Taten offenbar Halluzinationen gehabt und auf die Befehle der Stimme eines jungen Mannes gehört. Die akuten Schübe seien aber mit Medikamenten schnell wieder in den Griff zu bekommen.
Für einige der Taten billigte der Gutachter dem Angeklagten Schuldunfähigkeit zu. In diesen Punkten gab es einen Freispruch. Für den Rest gab es 18 Monate Gefängnis. Die wird der Angeklagte allerdings zum größten Teil in einer Entziehungsanstalt verbringen. Mit dem Urteil ordnete das Schöffengericht die Unterbringung des 23-Jährigen in einer entsprechenden geschlossenen Einrichtung an.