Die Verletzten und Hinterbliebenen der Duisburger Loveparade-Katastrophe müssen wohl noch länger warten, bis die Tragödie vom 24. Juli 2010 endlich vor Gericht kommt. Insgeheim hatten sie gehofft, dass der Strafprozess 2015 beginnen kann. Doch jetzt kommt es offenbar zu weiteren Verzögerungen „Der weitere zeitliche Verlauf des Zwischenverfahrens kann nicht abschließend eingeschätzt werden“, heißt es nun in einer Pressemitteilung des Duisburger Landgerichts zum Stand des Zwischenverfahrens.

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Von Felix Laurenz, Peter Sieben

Weiterhin ist das Gutachten des britischen Panik-Forschers Keith Stills das Problem. Das war bereits im Herbst vergangenen Jahres Ursache für eine Verzögerung der Entscheidung , ob die fünfte Strafkammer des Duisburger Landgerichts die Klage zulässt.

Nach der Kritik, dass das Stills-Gutachten wohl schlampig übersetzt wurde, haben die Richter nun weitergehende Fragen an den englischen Wissenschaftler. Und ohne diese Antworten könne das Gericht keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage fällen.

Unter anderem geht es darum, ob Stills sich überhaupt im deutschen Recht auskennt, also mit Begrifflichkeiten wie Sonderbauverordnung oder DIN-Normen“ etwas anfangen kann. Außerdem wollen die Juristen wissen, wie der Gutachter an sein Zahlenmaterial gekommen ist, wie er bei seinem Gutachten vorgegangen ist und wie er einzelne Maßnahmen, von Polizei und Ordnern an den Eingangsschleusen, bewertet. Es geht um 75 Einzelfragen zu 15 Themenkomplexen. Drei Monate Zeit hat das Landgericht dem Wissenschaftler eingeräumt, diese Fragen zu beantworten.

Da der Brite aber nur Englisch und kein Deutsch spricht, müssen die Antworten erneut übersetzt werden, was noch einmal Zeit in Anspruch nimmt. „Voraussichtlich wird auch den Verfahrensbeteiligten noch Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen sein“, erklärt Gerichtssprecher Bernhard Kuchler. Ob es noch 2015 zu einer Hauptverhandlung kommen wird, ist offen.