Duisburg. 72 Jahre alter Rentner verletzte seinen Sohn (42) mit einem Messer lebensgefährlich. Die Strafkammer ordnete einen Entzug an.

Mit einem vergleichsweise milden Urteil endete am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg das Strafverfahren gegen einen 72-jährigen Rentner aus Rheinhausen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er zu fünf Jahren Haft und zur Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Am 16. September 2014 hatte er seinen 42-jährigen Sohn in der gemeinsamen Wohnung an der Hochfeldstraße durch mehrere Messerstiche schwer verletzt. Unter anderem erlitt der 42-jährige eine lebensgefährliche Darmverletzung.

Rentner war unter Alkoholeinfuss gewalttätig geworden

Mit dem Urteil ordnete die Strafkammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Laut Aussagen seines Sohnes und seiner Frau war der Mann bereits in der Vergangenheit unter dem Einfluss von Alkohol gewalttätig gegenüber seiner Familie geworden.

Vor der Therapie in einer geschlossenen Anstalt wird der 72-Jährige, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, voraussichtlich nur noch wenige Wochen im Gefängnis bleiben müssen. Absolviert der Rentner die Therapie erfolgreich, könnte er in zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen.