Duisburg. . Mit Musterkagen klagt eine Initiative in Duisburg gegen die Erhöhung der Grundsteuer. Eine Mistreiterin ist die CDU-Ratsfrau Gertrud Bettges.

Die Initiative gegen die Grundsteuererhöhung geht mit der CDU-Ratsfrau Gertrud Bettges in das Musterklageverfahren gegen die Stadt, das das Wählerbündnis SGU und der Duisserner Frank Oynhausen anstreben. Rund 8000 Unterstützer hat Oynhausen bislang bei seiner Online-Petition gegen die Steuererhöhung gefunden.

Ob Zufall oder vielleicht nicht: Die Meidericher CDU-Politikerin ist eine der drei Steuererhöhungsgegner, die am Mittwoch im SGU-Parteibüro aus einem Lostopf von 100 Klagewilligen gezogen wurden. „Ich bin gegen die Steuererhöhung, das ist meine private und meine politische Meinung. Man muss doch ein Zeichen setzten“, begründet Bettges gegenüber unserer Redaktion ihren Klagewillen.

Auslosung der Grundsteuer-Kläger in Duisburg

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    Die CDU-Fraktion, die im Rat gegen die von Rot-Rot-Grün beschlossene Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 160 auf 855 Punkte war, hatte die Meidericherin vorher informiert. „Auf mich kommen mehrere 1000 Euro mehr Grundsteuer zu“, empört sich Bettges. Allein für ein Haus in Laar mit sechs Mietern und einem Ladenlokal sind es 1500 Euro, die sie an die Mieter weitergeben muss. „Die Belastungen werden immer größer“, klagt sie.

    „Wir prüfen noch“

    Bis gestern lief die Frist der Anwälte der Klage-Initiative an die Stadt, sich zu erklären, ob sie wie beim Rechtsstreit um die Abfallgebühren eine Musterklagevereinbarung eingeht, damit ein mögliches Urteil für alle Betroffene gilt. Die Stadt ließ diese Frist verstreichen: „Wir prüfen noch“, heißt es aus dem Rathaus. Für Oynhausen ist das „reine Verzögerungstaktik“.

    Da sich das Zeitfenster für Klagen, die binnen eines Monats nach Eingang der Anfang 2015 verschickten Steuerbescheide erhoben werden müssen, bald schließt, empfiehlt die Initiative bis 9. Februar ungeachtet der Musterverfahren, eigene Klagen einzureichen. Oynhausen ist sich sicher, dass in einer Klage belegt werden kann, dass vor der Steuererhöhung nicht genügend andere Sparmöglichkeiten geprüft wurden. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oliver Hallscheidt bleibt gelassen: „Der Ratsbeschluss ist rechtssicher.“ Das müssten auch die SGU und Ratsfrau Bettges wissen.