Duisburg. Einst hatten sie ihren Hund verschenkt, doch das bereute ein Ehepaar später. Sie raubten einer Duisburgerin den Hund. Jetzt urteilte das Landgericht.
In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg am Donnerstag mit einem ungewöhnlichen Raub auseinandersetzen: Ein Ehepaar aus Lüdenscheid hatte am 23. September 2012 im Rheinhauser Volkspark einer 55-jährigen Duisburgerin mit Gewalt einen Hund weggenommen. Ein Hund, der ihnen einstmals selbst gehört hatte.
Das Amtsgericht hatte die beiden 54 Jahre alten Angeklagten dafür im Juli 2014 zu jeweils sechs Monaten mit Bewährung verurteilt. Dabei hatte das Gericht folgendes Tatgeschehen zu Grunde gelegt: Das Ehepaar hatte den Hund ein Jahr zuvor aus gesundheitlichen Gründen abgegeben.
Geschenkten Hund verkauft
Auf ein Inserat im Internet unter der Überschrift „Hund zu verschenken“ hatte sich eine 22-Jährige gemeldet, der man das Tier, einen Labrador-Retriever-Mix mit dem passenden Namen „Ronja“, in die Hand drückte. Doch auch bei der neuen Besitzerin änderten sich die Lebensverhältnisse, so dass sie das Tier an das Duisburger Ehepaar verkaufte.
Spätestens da, so die Richter, seien die ursprünglichen Besitzer vom schlechten Gewissen gepackt worden. Sie fanden heraus, wer die neuen Eigentümer waren, bedrängten sie, was schon eine Woche vor der Tat zu einem ersten Polizeieinsatz führte. Am 23. September 2012 hatte die 55-jährige Duisburgerin noch verzweifelt versucht, ihren Hund festzuhalten. Doch der Angeklagte drückte ihre Hand weg, während seine Frau eine neue Leine anbrachte.
Zivilrechtlich keine Chance
Zivilrechtlich hatten die Räuber keine Chance. Ein Gerichtsvollzieher holte den Hund nach Duisburg zurück. Und auch der Versuch, die Strafe in der Berufung zu verringern, scheiterte am Donnerstag kläglich.
Nachdem die Angeklagten und alle Zeugen noch einmal angehört worden waren, ließ die Berufungskammer an ihrer Wertung keinen Zweifel: Es gebe nichts an den Feststellungen des Amtsgerichts auszusetzen. Und ein halbes Jahr sei nun einmal die Mindeststrafe für einen Raub, auch wenn die Gewaltanwendung minimal gewesen sei. Zerknirscht zog das Ehepaar daraufhin seine Berufung zurück.