Die „Division Duisburg“, eine als gewaltbereit bekannte Hooligan-Fangruppe des MSV Duisburg, hat sich wie berichtet aufgelöst. Damit sind die Duisburger nicht allein. Nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs haben sich bundesweit bereits mehrere Hooligan-Gruppen aufgelöst - unter anderem in Aachen und Bremen. „Organisierte Hooligan-Gruppen können als kriminelle Vereinigungen angesehen werden“, heißt es in der Entscheidung der Bundesrichter.
Dieses Urteil dürfte wohl auch der ausschlaggebende Grund für die Auflösung der „Division Duisburg“ sein. Am Montag erklärte die als gewaltbereit bekannte Gruppe, dass sie sich rückwirkend zum 1. Januar aufgelöst habe. Das teilte die Division sogar dem MSV Duisburg mit, obwohl sie gar kein offizieller Fanclub war. Dem Fan-Portal „Faszination-Fankurve“ gegenüber gaben die Hooligans als Begründung „Medienhetze in letzter Zeit gegen die Gruppe“ an. Wie berichtet, hatten sich Division-Anhänger unter die Pegida-Demonstranten bei den Duisburger Kundgebungen gemischt.
Wie ernst es die Division Duisburg mit ihrer Auflösungsankündigung meint, und ob es in Zukunft nicht mehr zu gewaltsamen Übergriffen ihrer Mitglieder auf andere Fans kommt, bleibt abzuwarten. Der Bochumer Fan-Forscher und Kriminologe Prof. Thomas Feltes glaubt jedoch, dass solche Reaktionen wie eine Auflösung „sich als Bumerang für die Strafverfolgungsbehörden erweisen“. Die BGH-Entscheidung „kann dazu führen, dass Hooligan-Gruppen sich noch stärker nach außen abschotten und sich gegebenenfalls auch pro forma auflösen. Ähnlich wie bei rechtsextremistischen Gruppierungen und Rocker-Gangs wird dann die Kontrolle durch die Polizei erschwert“, erklärte Feltes nach dem Gerichtsurteil.