Nicht in die „8,50-Euro-Arbeitsvertragsfalle“ tappen: Mehr als 42.300 Beschäftigte in Duisburg profitieren vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Aber gerade sie sollten jetzt aufpassen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt: „Wenn der Chef einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt und dabei auf den neuen Stundenlohn von 8,50 Euro verweist, ist Vorsicht geboten“, warnt Hans-Jürgen Hufer. Der Geschäftsführer der NGG-Region Nordrhein befürchtet, dass einige Arbeitgeber die Mehrausgaben beim Lohn jetzt auf die Beschäftigten abwälzen. „Konkret sieht das dann so aus, dass die Betriebe kein Urlaubsgeld mehr zahlen oder das Weihnachtsgeld streichen. Um das zu erreichen, versuchen sie jetzt, ihren Beschäftigten neue Arbeitsverträge unterzujubeln“, sagt Hufer. Auch Nachtzuschläge oder Extrazahlungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen könnten in einem neuen Arbeitsvertrag gestrichen werden.

„Unterm Strich zieht der Beschäftigte dabei den Kürzeren: Anstatt mehr Geld durch den gesetzlichen Mindestlohn zu verdienen, steht er am Ende keinen Cent besser oder sogar noch schlechter da“, warnt der NGG-Geschäftsführer. Beschäftigte müssten mit „allerlei Trickserei“ rechnen. „Selbst wenn es ‚nur‘ um weniger Wochenarbeitsstunden im neuen Arbeitsvertrag geht, müssen Beschäftigte aufpassen. Für sie kann dies bedeuten, dass sie die gleiche Arbeit dann in weniger Zeit erledigen müssen. Besonders übel sei es, wenn im Arbeitsvertrag geregelt werde, dass Überstunden erst später – beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten – bezahlten werden müssen“, warnt Hans-Jürgen Hufer.

Die Gewerkschaft erwartet, dass etliche Beschäftigte aufgefordert werden, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Die NGG Nordrhein rät allen Betroffenen, sich vorher beraten und den neuen Arbeitsvertrag genau prüfen zu lassen. „Wer vorher nur acht Euro pro Stunde verdient hat, bekommt seit Januar 8,50 Euro. Wegen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns braucht keiner einen neuen Arbeitsvertrag“, so Hufer. Wer vom Arbeitgeber aufgefordert wird, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, kann sich bei der DGB-Mindestlohn-Hotline informieren: 0391 / 40 88 003.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir weist auf einen anderen wichtigen Aspekt beim Thema Mindestlohn hin. Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfassen. Diese Aufzeichnungspflicht von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit gelte insbesondere für die stark von Schwarzarbeit durchzogenen Branchen und für Minijobber, so der Duisburger Politiker.

„Nur indem die Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert wird, lässt sich Armut bei Arbeitnehmern wirklich verhindern“, so Özdemir weiter. Die fehlerhafte Erfassung der Arbeitszeiten wiederum kann eine Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein.

„So leisten Beschäftigte vielfach regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht schieben wir dieser Praxis nun den Riegel vor“, ergänzt Özdemir: „Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen - aber es muss sie eben geben, wenn der Mindestlohn kein Papiertiger bleiben soll.“