Bei einer verspäteten Neujahrsfeier in der Wohnung einer Drogenabhängigen in Homberg konsumierte ein 57-jähriger Mann am 2. Januar 2014 zu viel Kokain und Heroin. Die Wohnungsinhaberin soll verhindert haben, dass die Freundin des Sterbenden telefonisch Hilfe herbeirief. Seit gestern steht die 39-Jährige dafür vor dem Schwurgericht.

Die Anklage wirft ihr Mordversuch zur Verdeckung einer Straftat vor: Die Frau stand wegen Drogenvergehen unter Bewährung. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie den Mann aus dem Haus getragen und auf der Straße abgelegt haben.

Obwohl der 57-jährige starb, geht die Staatsanwaltschaft nur von einem Versuchsdelikt aus. Der Todeszeitpunkt lässt sich nicht mehr genau ermitteln: Zu Gunsten der Angeklagten wird das Gericht davon ausgehen müssen, dass der Mann schon tot war, als er auf die Straße getragen wurde. Die Gerichtsmediziner können nicht mit Sicherheit sagen, dass der 57-Jährige überlebt hätte, selbst wenn man ihm sofort ärztlich geholfen hätte.

Schwer belastet wird die 39-Jährige von ihrer Schwester, der Freundin des Verstorbenen. Die 41-Jährige berichtete im Zeugenstand, dass der Mann nur gelegentlich Drogen konsumiert habe. In der Tatnacht allerdings habe er sich vom Freund der Gastgeberin mehrfach Kokain spritzen lassen und zuletzt unbedingt auch noch Heroin probieren wollen.

„Dann hat er geröchelt. Ich sah ihn zucken“, so die Zeugin, mühsam gegen die Tränen ankämpfend. „Ich habe gesagt, es soll mir jemand bei der Wiederbelebung helfen.“ Ihre Schwester habe nur gesagt: „Ich knutsch den nicht.“ Als sie zum Handy griff, habe die 39-Jährige ihr das Gerät abgenommen. „Sie sagte: Ich gehe doch nicht in den Knast.“ Zuletzt habe sie hinausgewollt, um nach Hilfe zu schreien. Da habe die Schwester die Wohnungstür abgeschlossen.

Der Freund der Angeklagten hatte sich zuvor Mühe gegeben, sich selbst und die Angeklagte zu entlasten. Er will bei den Wiederbelebungsversuchen geholfen haben. Und: Alle seien sich einig gewesen, dass man nicht die Polizei rufen könne.

Die Angeklagte will sich erst am nächsten Verhandlungstag äußern. Möglicherweise wird vor ihrer Aussage eine Verständigung protokolliert, die der 39-Jährigen im Falle eines Geständnisses eine Strafe von nicht mehr als vier Jahren zusichert.