Duisburg. . Kreditnehmer bei verschiedenen Geldinstituten in Duisburg bekommen nach einem BGH-Urteil unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückerstattet.

Zu einer Antragsflut bei einigen Geldinstituten vor Ort hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Verbraucherkrediten vom vergangenen Oktober geführt. Viele Kunden nutzten die Gelegenheit, bis Jahresende die laut BGH unzulässigen Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Denn laut aktuellem Urteil begann die dreijährige Verjährungsfrist auch für bis zu zehn Jahre alte Vorgänge erst ab Ende 2011. Die Folge: Die Sparkasse, mit fast 260 000 Privat- und Geschäftskonten in Duisburg und Kamp-Lintfort, muss nach Angaben eines Sprechers Gebühren in Höhe von 1,2 Millionen Euro zurückerstatten. „Es ist, wie es ist, das wird unser Geschäftsjahr aber nicht nachhaltig belasten.“

Rund 6750 Anträge hat die Sparkasse demnach erhalten und davon 4500 positiv beschieden. Beim nicht unerheblichen Rest habe die Sparkasse allerdings ihr Veto einlegen müssen. In einigen Fällen seien gar keine Gebühren, die das Geldinstitut bei Verbraucherkrediten grundsätzlich seit 2011 nicht mehr berechne, angefallen. Bei anderen Anträgen habe die Verjährung gegriffen oder die Sparkasse sogar festgestellt, dass es sich gar nicht um eigene Kunden handelt. Jene, die Anspruch auf Rückerstattung haben, sollen noch in diesem Monat ihr Geld bekommen. Eine Mitteilung an die Kunden habe es am 19. Dezember 2014 gegeben.

Auch die Deutsche Bank hat zuletzt viele Anträge zu diesem Thema zu verzeichnen. Konkretere Angaben – auch zur Summe, die das Geldinstitut insgesamt zurückerstatten muss – macht ein Sprecher allerdings nicht. Nur so viel: Es könne aufgrund der Masse zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Die betroffenen Kunden seien darüber informiert worden.

Grundsätzlich erhebe die Deutsche Bank seit Anfang April 2013 keine Bearbeitungskosten mehr für neu vergebene Konsumentenkredite. Dies gelte seit Dezember 2013 ebenso bei Neuabschlüssen von Deutsche-Bank-Baufinanzierungen sowie bei Finanzierungsprodukten der DB Bauspar AG. Bei laufenden Altverträgen werden laut Sprecher seit 11. Juni 2014 keine Bearbeitungskosten mehr mit den Darlehensraten verrechnet.

Sparkasse bittet um Verständnis

Doris Zimmer hat sich gegenüber unserer Redaktion über die Sparkasse beschwert. Sie warte wie viele Kunden ebenfalls noch auf eine Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren. Für zwei zurückliegende Kredite gehe es insgesamt immerhin um rund 750 Euro. Für die Kundin aus Rheinhausen dauert die Prüfung der Anträge viel zu lang. Andere Geldinstitute hätten da viel schneller reagiert. Nachfragen seien zudem einfach abgeschmettert worden.

Vorwürfe, die ein SparkassenSprecher nicht stehen lässt: „Die Mitarbeiter mussten fast 7000 Anträge in kürzester Zeit prüfen. Das braucht einfach Zeit.“

Die Sparda-Bank erhebt nach eigenen Angaben grundsätzlich keine entsprechenden Gebühren. Dennoch könne es sein, dass im Einzelfall ein Kunde etwa im Rahmen einer Baufinanzierung betroffen ist. Bis zum Jahreswechsel haben sich laut einer Sprecherin in Duisburg 64 von insgesamt 29 100 Kunden zu diesem Thema gemeldet. Nur in zwei Fällen sei aber überhaupt eine Gebühr berechnet worden. Die Rückerstattungssumme liege deshalb insgesamt deutlich unter 1000 Euro.

Die Volksbank Rhein-Ruhr teilt mit, dass sie Konsumentenkredite an den Verbundpartner „easy credit“ (Teambank) vermittelt, der dafür seit 2010 keine Bearbeitungsgebühren verlange. „Nach unserer Kenntnis ist die Anzahl der Rückerstattungsforderungen im Vergleich zur gesamten vermittelten Kreditzahl sehr überschaubar“, so ein Sprecher, ohne konkreter zu werden.