Duisburg. Das Duisburger Schöffengericht verurteilte ein 27-jähriges Satudarah-Mitglied wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Zahlung von 6300 Euro.

Einer der Beteiligten werde hinterher sowieso in die Berufung ziehen, hatte die Amtsrichterin am dritten Verhandlungstag im Verfahren gegen ein 27-jähriges Mitglied des Motorradclubs Satudarah orakelt. In diesem Fall wird es wohl die Staatsanwaltschaft sein. Denn am Ende gab es nur eine saftige Geldstrafe: Wegen Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte das Schöffengericht den 27-Jährigen zur Zahlung von 6300 Euro (180 Tagessätze zu je 35 Euro).

Nach drei Verhandlungstagen und zahlreichen Zeugenvernehmungen hatte nur ein Teil der Anklage bewiesen werden können. Laut den ursprünglichen Vorwürfen hatte der Angeklagte im Juli und August 2014 seine 22-jährige Freundin in insgesamt sieben Fällen attackiert, der frisch operierten Frau unter anderem in den Bauch geschlagen, sie gewürgt, ihr ein Handy geraubt, ein anderes aus dem Fenster eines fahrenden Autos geworfen.

Duldsame 22-Jährige

Die 22-Jährige berichtete im Zeugenstand, sie habe ihrem damaligen Freund lange Zeit alles verziehen. „Ich war ihm halt zugetan“, so die junge Frau, die den Angeklagten mehrfach anzeigte, einige der Anzeigen zurücknahm. Getrennt hatte sich die Kickboxerin erst, als der 27-Jährige auch Drohungen gegen ihre Mutter ausgestoßen habe.

„Das alles muss man nicht verstehen“, so die Staatsanwältin trocken im Plädoyer. „Es war wohl die größte naive Liebe überhaupt.“ Doch für die gravierenderen Vorwürfe fehlten aufgrund widersprüchlicher Aussagen und Indizien am Ende auch der Anklägerin die Beweise.

Übrig blieben vier Taten, für die das Schöffengericht nur geringe Strafen auswarf und deshalb auch lediglich eine Gesamtgeldstrafe bildete. Ein Urteil, das weitgehend auf dem Papier steht, denn im Frühjahr wird sich der 27-Jährige für weitaus schwerwiegendere Vorwürfe vor dem Landgericht verantworten müssen: Es geht um schwere räuberische Erpressung, Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz. In eine dort drohende Strafe müsste das gestrige Urteil einfließen und würde sie im Falle einer Verurteilung kaum erhöhen. Das sähe auch nicht viel anders aus, wenn dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf neun Monate Gefängnis für die Beziehungstaten gefolgt worden wäre.